Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05094-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.08.2017 (17-05094) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

Die Schulformwechslerinnen und -wechsler werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht separat erhoben, so dass keine Aussagen zum Wechselverhalten der einzelnen Schülerinnen und Schüler getroffen werden können. Die Sammlung und Auswertung der erforderlichen Daten erfolgt erst seit kurzem, nachdem die Stadt Braunschweig ein Bildungsbüro eingerichtet hat und somit auch ein Bildungsmonitoring aufbaut.

 

 

Zu Frage 2:

In naher Zukunft ist beabsichtigt, Aussagen zu Schulformwechseln treffen zu können. Dies wird jedoch nicht mit der jährlichen Schulstatistik abgefragt, sondern muss zusätzlich über eine Abfrage bei den betreffenden Schulen erhoben werden. Im Rahmen des Bildungsmonitorings sollen solche Daten ermittelt werden. Zudem besteht (wenn es mehrere Messzeitpunkte gibt) die Möglichkeit, über die Erhebung von anonymisierten / pseudonymisierten Individualdaten von Schülerinnen und Schülern aus der Schulverwaltungssoftware WinSchool Schulformwechsel und langfristig auch ganze Bildungsverläufe abzubilden.

 

 

Zu Frage 3:
Der Bedarf einer Beratung ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dies ergibt sich aus Rückmeldungen der Schulen, der Nds. Landesschulbehörde und Anfragen in der Schulverwaltung. Der erhöhte Bedarf wird auch durch die Ergebnisse der Elternbefragung deutlich und ergibt sich aus veränderten Rahmenbedingungen:

  • Wegfall der Schullaufbahnempfehlung im Schuljahr 2015/16
  • Verstärkter Zuzug nach Braunschweig
  • Anstieg von Schulformwechseln wie „Abschulungen“ (z. B. vom Gymnasium zur Realschule oder von der Realschule zur Hauptschule) am Ende eines oder innerhalb eines Schuljahres


 

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine zentrale Beratung. Alle genannten Einrichtungen bemühen sich, in dringenden Fällen zu unterstützen. Hierzu gehört auch die Schulverwaltung. Eine Konsequenz, die sich aus dem Fehlen einer zentralen Beratung ergibt, ist, dass Erziehungsberechtigte bei der Suche eines geeigneten Schulplatzes oft von Schule zu Schule gehen müssen. Dies ist insbesondere für Neuzugewanderte ein Problem.

Um diese Situation zu beheben, werden zur Zeit Lösungsansätze erarbeitet und mit möglichen Kooperationspartnern besprochen.

 

 

 

 

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