Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-05226
Grunddaten
- Betreff:
-
Daten der Bundesagentur für Arbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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07.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In einem Artikel von braunschweigregional wird als Fakt von Carsten Müller, CDU, dargestellt:
"Wenn Kommunen wie Braunschweig zukünftig keinen Zugang mehr zu kleinräumigen Arbeitsmarkt- und Sozialdaten haben sollten, könnte dies fatale Folgen haben. So könnten soziale Brennpunkte in der Stadt nur noch schwer identifiziert und frühzeitig angegangen, Entwicklungs- und Sozialkonzepte geplant oder Bundesprogramme umgesetzt werden." [1]
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Zu welcher Datenübermittlung an die Stadt Braunschweig ist die BA gesetzlich verpflichtet?
- Sind in den vergangenen Jahren mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Daten übersandt worden und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
- Sieht die Stadt Braunschweig Probleme bei der Umsetzung ihrer Aufgaben durch die neuen Verträge ab 2018 und wenn ja: welche? (aufgeschlüsselt nach Pflicht- freiwillige und sonstige Aufgaben)
Quellen:
http://regionalbraunschweig.de/mueller-ministerin-nahles-darf-stadt-nicht-im-regen-stehen-lassen/
