Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05061-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Zum Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 7. August 2017 wird

wie folgt Stellung genommen:

 

Bei der gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig zum Spielen und Liegen ausgewiesenen Zone im Heidbergpark handelt es sich um den Teilbereich des öffentlichen Naherholungsgebietes, der besonders stark durch die Bevölkerung frequentiert wird. Insbesondere in den wärmeren Monaten, aber durchaus auch ganzjährig, herrscht hier ein besonders hoher Nutzerdruck. Dieser Bereich wird besonders auch von Kindern wertgeschätzt, die in den Sandbereichen am Wasser spielen.

 

In der Vergangenheit hat eine Vielzahl von Hundehaltern nicht das in diesem stark von Menschen frequentierten Bereich notwendige Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Regelmäßig kam es zu Stresssituationen, die aufgrund der hohen Nutzungsdichte durch die große Anzahl von Naherholungssuchenden und freilaufenden Hunden hervorgerufen wurde.

 

Auch die Hinterlassenschaften der Hunde waren ganzjährig für die Nutzer des Heidbergparks ein Ärgernis. Auf den Rasenflächen der Liegebereiche fand sich immer wieder Hundekot an, der von den Ruhesuchenden beim Sonnenbaden und der weiteren Freizeitgestaltung als sehr störend empfunden wurde. Besonders in den Sandbereichen lässt sich der Kot nicht mehr gänzlich entfernen, so dass hier auch hygienische Probleme auftreten können.

 

Ein nachhaltiges Entfernen ist lediglich mittels eines sehr kostenträchtigen professionellen Sandreinigungsverfahrens durch ein hierauf spezialisiertes Unternehmen möglich.

 

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zone, in der keine Hunde ausgeführt werden dürfen, lediglich um einen kleinen Teilbereich des Heidbergparks handelt, der besonders stark frequentiert wird. Die Wegeverbindungen in dieser Zone sind aus dem Verbot herausgenommen und dürfen selbstverständlich weiterhin mit Hunden betreten werden. Auch die übrigen Bereiche des Parks können wie in der Vergangenheit zum Ausführen der Hunde genutzt werden und bieten direkte Zugänge zum Wasser. Weiterhin stehen in unmittelbarer Umgebung direkt an den Heidbergpark angrenzend weitere Grün- und Parkanlagen wie der Südstadtpark, das Mascheroder Holz und eine weiträumige freie Feldflur für Spaziergänge mit dem Hund zur Verfügung.

 

Da sowohl die Verschmutzung als auch die Nutzungskonflikte ganzjährig auftreten, wird eine Begrenzung des Hundemitführverbotes auf die Monate Mai bis September von der Verwaltung nicht befürwortet.
 

 

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