Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05068

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Krisen-/Katastrophenfall wird in unserer Stadt die Trinkwassernotversorgung mittels Trinkwassernotbrunnen sichergestellt.

Seit den sechziger Jahren wurde seitens der Bundesrepublik Deutschland ein Zukunftsinvestitionsprogramm, basierend auf dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) vom 24.08.1965, BGBL S. 1225, auf den Weg gebracht. Teilprogramm war die ursprünglich für den Verteidigungsfall vorgesehene Trinkwassernotversorgung. Diese Anlagen können seit Beendigung des „Kalten Krieges“ in den neunziger Jahren für die Versorgung der Bevölkerung auch bei Ausfällen der städtischen Trinkwasserversorgung durch schwere Unfälle, technisches Versagen, vorsätzliche Handlungen oder Naturkatastrophen genutzt werden.
 

Im Krisen-/Katastrophenfall wird in unserer Stadt die Trinkwassernotversorgung mittels der 38 Trinkwassernotbrunnen sichergestellt. Diese nicht untereinander vernetzten Brunnen sind vom Stadtwassernetz unabhängig und sind wie folgt über das Stadtgebiet verteilt:
 

Stadtbezirk 112 2 Notbrunnen

Stadtbezirk 114 2 Notbrunnen

Stadtbezirk 120 4 Notbrunnen

Stadtbezirk 131 3 Notbrunnen

Stadtbezirk 132 1 Notbrunnen

Stadtbezirk 212 2 Notbrunnen

Stadtbezirk 213 8 Notbrunnen, darunter 1 Brunnenfeld mit 6 Notbrunnen

Stadtbezirk 221 8 Notbrunnen, darunter 1 Brunnenfeld mit 6 Notbrunnen

Stadtbezirk 310 1 Notbrunnen

Stadtbezirk 321 2 Notbrunnen

Stadtbezirk 323 1 Notbrunnen

Stadtbezirk 331 4 Notbrunnen

 

Gesamt:38 Notbrunnen

 

Je nach Kapazität des Brunnens können zwischen 2.500 und 15.000 Einwohner pro Brunnen versorgt werden.

 

Alle 38 Trinkwassernotbrunnen wurden von der Bundesrepublik Deutschland für Zivilschutzzwecke errichtet und finanziert. Die Stadt Braunschweig wurde durch Verpflichtungsbescheide gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 des WasSiG im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises zur Wartung und Unterhaltung dieser Brunnen verpflichtet. Aus dieser Vorschrift ergibt sich auch die Verpflichtung zum Erhalt dieser Anlagen (Veränderungs- und Beseitigungsverbot).

Zum Betrieb der Notbrunnen im Bedarfsfall wurde der Sonderplan „Trinkwasser-notversorgung“ erstellt. Im Einsatzfall übernehmen die Berufsfeuerwehr und Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr die Funktion des Betriebspersonals im Sinne des WasSiG. Im Bedarfsfall wird das Brunnenwasser mittels vom Bund zur Verfügung gestellter Chlortabletten aufbereitet.

 

Regelmäßige Übungen zur Inbetriebnahme der Notbrunnen werden in einer Zeitspanne von 1 bis 5 Jahren durchgeführt. Hierzu gehören Probeläufe, die von den Einsatzkräften der Ortsfeuerwehren, der Berufsfeuerwehr sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stelle Katastrophenschutz durchgeführt werden.

 

Eine so genannte „große Wartung“ steht für jeden Notbrunnen alle 5 Jahre an. Diese werden von einer Fachfirma durchgeführt. Für die Wartung der Trinkwassernotbrunnen steht ein Haushaltsansatz von zurzeit 16.200,00 € jährlich zur Verfügung. Es werden regelmäßig Wasserproben genommen.

 

Der letzte neu gebaute Trinkwassernotbrunnen in der Stadt Braunschweig ist der im vergangenen Jahr errichtete Brunnen am St.-Nicolai-Platz. Er ist zur Sicherung der Trinkwassernotversorgung der Bewohner der Braunschweiger Innenstadt erforderlich.

 

Der Notbrunnen St.-Nicolai-Platz wurde notwendig, nachdem im Zuge des ECE-Neubaus der Notbrunnen „Schlosspark“ weichen musste. Aus diesem Grunde war das Abteufen in der Nähe des alten Standortes erforderlich.

 

Bei der Standortwahl war u.a. zu beachten:

 

  • es sollte in annehmbarer Tiefe Grundwasser vorhanden sein,
  • welcher Bereich der Stadt Braunschweig mit dem Brunnen versorgt werden soll sowie die
  • uneingeschränkte Zugänglichkeit - auch für Arbeiten rund um den Brunnen - daher Errichtung auf öffentlichem Grund.

 

Diese Voraussetzungen waren bei dem gewählten Standort St. Nicolai Platz erfüllt.

 

Mit den derzeit 38 Trinkwassernotbrunnen ist Braunschweig gut versorgt. Der Bund beabsichtigt zurzeit nicht neue Trinkwassernotbrunnen zu errichten und damit die vorhandene der Zivilschutzbindung unterliegende Notversorgung weiter auszubauen.

 

 

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