Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Den Sportvereinen werden für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur unter Berücksichtigung der bereits gewährten Unterhaltungszuschüsse für das Jahr 2017 gemäß Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig vom 6. Juni 2017 Zuschüsse in einer Gesamthöhe von

 

  1. VfL Bienrode 1930 e.V.30.578,22 €
  2. Schützen-Gilde von 1970 e.V. Hondelage     345,00 €

 

gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.

 

Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine hat es nachträgliche Bestandsveränderungen gegeben, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses für das Jahr 2017 zum Zeitpunkt des Beschlusses des Sportausschusses vom 6. Juni 2017 aus den nachstehend näher erläuterten Gründen noch nicht berücksichtigt worden waren:

 

1. VfL Bienrode 1930 e.V.:

 

Dem VfL Bienrode 1930 e.V. wurde mit Bescheid vom 14. Juni 2017 ein zweckgebundener und pauschalisierter Unterhaltungszuschuss in Höhe von 18.453,44 € für das Sportanlagenareal Pappelallee 7, 38110 Braunschweig gewährt.

 

Unberücksichtigt blieb das vom Verein gepachtete und zu unterhaltende Sportanlagenareal Im großen Moore 15, 38110 Braunschweig mit einem Rasen-Großspielfeld und einem Funktionsgebäude, über das die Verwaltung seit Anfang 2017 Verhandlungen mit dem Verein mit dem Ziel geführt hat, die Pachtverhältnisse rückwirkend aufzulösen. Nach Abschluss der Verhandlungen, wurde das bisherige Pachtverhältnis vor wenigen Wochen rückwirkend zum 31. Dezember 2016 aufgehoben und dieser Sportanlagenteil an die Stadt zurückgegeben.

Der Verein hat um ein befristetes Nutzungsrecht unter Gewährung eines Unterhaltungszuschusses bis zur Realisierung einer anderen städtebaulichen Verwertung des Grundstücks gebeten. Die Verwaltung hat dieser Bitte entsprechend einen kurzfristig kündbaren Nutzungsvertrag mit dem Verein rückwirkend zum 1. Januar 2017 abgeschlossen und die Gewährung eines Unterhaltungszuschusses für das Rasen-Großspielfeld vereinbart.

Daher soll der Verein rückwirkend zum 1. Januar 2017 einen zusätzlichen Unterhaltungszuschuss in Höhe von 12.124,78 € für die Pflege und Unterhaltung des Rasen-Großspielfeldes Im großen Moore 15 für das Jahr 2017 erhalten.

 

2. Schützen-Gilde von 1970 e.V. Hondelage:

 

Mit Bescheid vom 14. Juni 2017 wurde dem Verein ein zweckgebundener und pauschalisierter Unterhaltungszuschuss in Höhe von 276,00 € gewährt. Für insgesamt sechs Schießstände hat der Verein gemäß den vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze einen Zuschuss in Höhe von 276,00 € erhalten.

 

Versehentlich wurden die im Jahr 2017 zusätzlich installierten zwei Luftgewehr-Schießstände bei der Bemessung des Unterhaltungszuschusses bisher nicht berücksichtigt. Mit Schreiben vom 25. Juni 2017 wies der Verein auf diesen Umstand hin und teilte mit, dass ab dem 1. April 2017 der Verein über acht Schießstände verfügt.

 

Für die zwei neuen Schießstände soll dem Verein ein anteiliger Unterhaltungszuschuss in Höhe von 69,00 € für den Zeitraum vom 1. April 2017 gewährt werden. Somit ergibt sich ein Unterhaltungszuschuss in Höhe von 345,00 € für das Jahr 2017.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2017 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse zur Verfügung.

 

 

 

 

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