Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Stadtsportbund Braunschweig e.V. wird für den Betrieb seiner Geschäftsstelle, die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend und der Abnahme des Deutschen Sportabzeichens anteilig im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 136.000,00 € auf der Basis der nachzuweisenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt unter Abzug des bereits gewährten Abschlages in Höhe von 70.000,00 € gemäß Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig vom 6. Juni 2017.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig gewährt gemäß Ziffer 3.6 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig auf Antrag Zuwendungen.

 

Mit Schreiben vom 17. Februar 2017 hatte der Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) für das Jahr 2017 einen Personal- und Sachkostenzuschuss in Höhe von 140.000,00 € beantragt.

 

Um die Liquidität des SSB bis zu einer abschließenden Entscheidung über den im Jahr 2017 insgesamt zu gewährenden Zuschuss sicherzustellen, wurde dem SSB mit Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig vom 6. Juni 2017 ein Abschlag in Höhe von 70.000,00 € gewährt.

 

Nunmehr hat der SSB der Verwaltung in einem Gespräch die aktuelle Situation dargestellt. Der SSB hat nach eigener Aussage bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Zuschussbedarf zu verringern. Unter anderem konnte der SSB aufgrund weiterer Einsparungen und einer entsprechenden Anpassung seines Haushaltsplanes für das Jahr 2017 den Zuschussbedarf für den Betrieb der Geschäftsstelle auf 95.400,00 € reduzieren.

 

Mit Schreiben vom 7. August 2017 beantragt der SSB daher nun für das Jahr 2017 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 136.000,00 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB                                          95.400,00 €

-          Durchführung der Aufgaben der Sportjugend                            34.800,00 €

-          Abnahme des Deutschen Sportabzeichens                                                  5.800,00 €

 

Der SSB plant auch im Jahr 2018 weitere Strukturanpassungen vorzunehmen mit dem Ziel, seinen Zuschussbedarf möglicherweise noch weiter zu verringern.

 

Die Verwaltung erkennt die Bemühungen des SSB an, den Zuschussbedarf im Jahr 2017 durch Einsparungen zu verringern. Unter Berücksichtigung des Ziels des SSB, weitere Strukturanpassungen vorzunehmen, wird vorgeschlagen, dem SSB für das Jahr 2017 antragsgemäß einen Gesamtzuschuss in Höhe von bis zu 136.000,00 € zu gewähren.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendungen stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

 

 

 

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