Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05107
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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31.08.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den Antragstellern BTSV Eintracht von 1895 e.V. und FamilienSportVerein Braunschweig e.V. werden folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 6.000,00 € gewährt:
1. BTSV Eintracht von 1895 e.V. (Sanierung ELT-Anlage)bis zu 6.000,00 €
2. FamilienSportVerein Braunschweig e.V.
(Erneuerung Kinderplanschbecken) kein Zuschuss.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.
Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge von Sportvereinen für Maßnahmen der unter Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig fallenden Förderart des Besonderen Erhaltungsaufwands und der Investitionen mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 13.200,99 € vor:
Zu lfd. Nr. 1: BTSV Eintracht von 1895 e.V.
(Priorität II – Sonstige Instandsetzung)
Der BTSV Eintracht von 1895 e.V. beantragt für die normgerechte Sanierung der ELT-Anlage im vereinseigenen Tennisheim mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 12.000,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 6.000,00 €. Im Tennisheim wurden einige sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, ist laut Verein eine normgerechte Sanierung der ELT-Anlage unabweisbar.
Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 6.000,00 €
(50 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.
Zu lfd. Nr. 2: FamilienSportVerein Braunschweig e.V.
(Priorität II – Sonstige Instandsetzung)
Der FamilienSportVerein Braunschweig e.V. beantragt für die Erneuerung des Kinderplanschbeckens mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 14.401,98 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 7.200,99 €. Im Laufe der Zeit sind laut Verein einige Mängel wie abgesplitterte Fliesen, zerfrorener Beton und eine Beschädigung der Folienauskleidung entstanden und eine Reparatur ist somit nicht mehr wirtschaftlich. Deshalb soll eine komplette Erneuerung des Beckens vorgenommen werden.
Gemäß Ziffer 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig ist eine Voraussetzung für eine Gewährung von Zuschüssen, dass die beantragte Förderung sportlichen Zwecken dienen soll. Bei dem zu erneuernden Kinderplanschbecken auf dem Vereinsgelände des FamilienSportVerein Braunschweig e.V. mit einer Größe von 21 m² und einer Wassertiefe von 0,45 m ist kein Sportbezug zu erkennen. Das Becken dient den Kindern zum Spielen, wobei hauptsächlich Spaß und Abkühlung im Vordergrund stehen.
Die Verwaltung schlägt vor, keinen Zuschuss zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalts 2017 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
