Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-05256
Grunddaten
- Betreff:
-
Prostitutionsschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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07.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit inzwischen mehr als zehn Jahren ist die Prostitution in Deutschland legal. Seitens des Bundes wurde jedoch gesetzgeberischer Bedarf gesehen, so dass zum 1. Juli 2017 das Prostitiutionsschutzgestz (ProstSchG) in Kraft getreten ist. Das ProstSchG sieht unter anderem eine Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte vor, beinhaltet aber auch Regelungen für die Kunden der Prostituierten sowie die Betreiber eines Prostitutionsgewerbes. Laut Pressemeldung der Stadt ist derzeit noch keine Landesverordnung in Kraft und die Umsetzung daher anhängig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie beabsichtigt die Verwaltung eine Registirerung zu gewährleisten?
2. Welche Beratungspflichten kommen auf die Verwaltung zu und welche personelle und monetären Auswirkungen haben diese?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Akzeptanz unter den Betroffenen bzgl. der neuen Verpflichtungen?
