Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05131-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation Kulturpunkt West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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30.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.08.2017 (17-05131) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Bei dem genannten Parkplatz handelt es sich baurechtlich nicht um die Einstellplätze für das Gebäude Ludwig-Winter-Straße 4. Die Ausweisung eines gewissen Anteils für Besucherparkplätze ergibt sich aus § 47 NBauO, der überwiegende Teil steht den ständigen Nutzern (z. B. Arbeitnehmern) zur Verfügung.
Zu Frage 2:
Das Kasinogebäude der ehemaligen Kasernenanlage wurde 1986 in das Gemeinschaftshaus Weststadt (heutige Bezeichnung Kulturpunkt West) umgenutzt. Es wurde ein Parkplatz mit 50 Einstellplätzen, davon 6 Behindertenparkplätze nordöstlich des Gebäudes, geplant und genehmigt. Es wurde zum Bauantragsverfahren von einer Sitzplatzanzahl von 310 Sitzplätzen für die Mehrzweck- und Gruppenräume ausgegangen, was einen baurechtlichen Mindestbedarf von 42 Einstellplätzten ergibt. 90 % dieser Einstellplätze sind für Besucher vorzusehen. Darüber hinaus wurden für die geplanten Büroflächen 6 Einstellplätze vorgesehen. Dies ergibt einen Mindestbedarf von 48 Einstellplätzen, der durch die geplanten 50 Einstellplätze gedeckt wird.
Es handelt sich um die geschotterte Fläche. Eine Kennzeichnung ist nicht vorhanden.
I. A.
