Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05170-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bombenverdachtsflächen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- I. A. Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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31.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2017 (17-05170) wird wie folgt Stellung genommen:
Es ist zu unterscheiden zwischen Kampfmittelverdachtsflächen, bei denen aufgrund der Bombardierung allgemein mit Blindgängern gerechnet werden muss, und Blindgängerverdachtspunkten, bei denen die Luftbildauswertung einen konkreten Verdacht auf einen Blindgänger ergeben hat.
Im Rahmen des ehemaligen Landesräumprogrammes wurden die bekanntgewordenen Blindgängerverdachtspunkte weitestgehend abgearbeitet bzw. geklärt. Lediglich im nördlichen Teil des Staatsforstes Timmerlaher Busch gibt es nicht überprüfte Blindgängerverdachtspunkte. Nach den Erfahrungen von anderen Verdachtspunkten in diesem Gebiet dürfte es sich um Brandbomben handeln. Da eine Wohnbebauung sich nicht in der Nähe befindet und ohne Erdarbeiten keine Gefahr durch Brandbomben besteht, ist eine Überprüfung gegenwärtig nicht geplant.
Die Stadtteile Timmerlah, Geitelde und Stiddien sind aufgrund der Bombardierungen des Zweiten Weltkrieges zu mehr als 2/3 kampfmittelverdächtig. Innerhalb dieser Flächen muss mit Kampfmitteln gerechnet werden. Es besteht der Verdacht auf im Erdboden noch vorhandene Brand- und Sprengbomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Bei Baumaßnahmen in Timmerlah wurden erst vor kurzem Brandbomben geborgen.
Es ist nicht absehbar, wann die Stadtteile von Kampfmitteln frei sein werden. Überprüfungen und Kampfmittelräumungen finden anlassbezogen statt:
Baugebiete werden vor der Erschließung auf Kampfmittel überprüft und bereinigt. Bei Baumaßnahmen sind in diesen Bereichen aus Sicherheitsgründen möglichst vor dem Beginn von Erdarbeiten Gefahrenerforschungsmaßnahmen auf Kampfmitteln durchzuführen. Erst dabei werden diese Kampfmittel festgestellt und geborgen.
