Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Umbau des bestehenden Pavillons am Fernbusbahnhof wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung der Vorlage

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. g der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über den Umbau des Pavillons am Fernbusbahnhof um einen Beschluss, der unmittelbar mit überbezirklichen Verkehrsplanungen zusammenhängt, so dass der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Zwischen der Verwaltung und der Deutschen Bahn finden seit einiger Zeit Gespräche zu einer möglichen Gesamtlösung am Hauptbahnhof statt. Diese Gesamtlösung könnte neben grundlegenden planerischen und baulichen Veränderungen im gesamten Bahnhofsumfeld auch einen Neubau des Fernbusbahnhofs mit sich bringen.

 

Zur zeitnahen Verbesserung der Situation von Fernbusreisenden soll eine Zwischenlösung (WC-Anlage und Aufenthaltsraum) geschaffen werden. Hierfür ist aufgrund der zentralen Lage am Fernbusbahnhof besonders der bestehende Pavillon geeignet.

 

Planung

 

Die Verwaltung hat den Umbau des bestehenden Pavillons unter Einbindung der Verkehrs-GmbH und des Reisebüros geplant. Durch Anpassungen des Grundrisses können sowohl die bisherigen Nutzungen (Verkehrs-GmbH, Reisebüro) als auch die zukünftigen Nutzungen (WC-Anlage und Aufenthaltsraum für Fernbusreisende) hier untergebracht werden.

 

Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt wird im hinteren Gebäudebereich eine neue WC-Anlage für Fahrerinnen und Fahrer der Verkehrs-GmbH eingerichtet. Die hierdurch freiwerdende, bisherige WC-Anlage der Verkehrs-GmbH im vorderen Gebäudebereich wird im zweiten Bauabschnitt grundlegend erneuert und barrierefrei und vandalismussicher aufgewertet. Hier werden ein Damen-WC und ein Herren-WC mit Urinal eingerichtet, welche jeweils nach Zahlung eines Nutzungsentgelts zugänglich sind. Das Damen-WC dient zugleich als barrierefreies WC. Ein Teil des bisherigen Kundenraums des Reisebüros wird durch eine Glastür abgetrennt. Dadurch kann dieser Bereich als Aufenthaltsraum von Fernbusreisenden auch außerhalb der Öffnungszeiten des Reisebüros und unabhängig von diesem genutzt werden. 

 

Der Betrieb der WC-Anlage und des Aufenthaltsraums erfolgt zunächst durch die Stadt. Parallel werden Gespräche mit interessierten möglichen Betreibern geführt.

 

Umsetzung

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung (Projekt 4E.660014). Die bauliche Umsetzung wird derzeit vorbereitet, so dass die erforderlichen Aufträge an die bauausführenden Unternehmen unmittelbar nach der Beschlussfassung erteilt werden können.
 

 

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Anlagen

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