Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03727-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Fehlende Schulkind-Betreuungsplätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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31.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Protokollnotiz aus dem Stadtbezirksrat 222 vom 20.06.2017 Fehlende Schulkindbetreuungsplätze (17-03727-01) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1
Im Stadtbezirk 222 gibt es aktuell 60 Betreuungsplätze in der Schulkindbetreuung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 44,7 % gemessen an der Schülerzahl von 134 im Schuljahr 2017/18.
Zum neuen Schuljahr hat die Verwaltung insgesamt 248 neue Schulkindbetreuungsplätze in zahlreichen Braunschweiger Stadtteilen geschaffen. Da es diverse Stadtteile mit deutlich schlechterer Versorgungsquote, aber einer ebenso starken Nachfrage nach Angeboten der Schulkindbetreuung gibt, konnte der Stadtbezirk 222 bei der Einrichtung zusätzlicher Plätze nicht berücksichtigt werden.
Zu Frage 2
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Ab dem Jahr 2019 werden pro Jahr mindestens zwei Grundschulen in Kooperative Ganz-tagsgrundschulen (Ko-GS) umgewandelt. Dazu werden bereits ab dem Jahr 2017 die planerischen und baulichen Voraussetzungen geschaffen.
Dieses bedeutet im Einzelnen:
1. Es wird eine Prioritätenliste erstellt, die klare und nachprüfbare Kriterien enthält. Das wichtigste Bewertungskriterium ist dabei die Steigerung der Betreuungsquote im Einzugsbereich der Schule. Andere Bewertungskriterien können sein: bauliche Anforderungen, Ausbaunotwendigkeit durch wachsende Schülerzahlen (Neubaugebiete), Bereitschaft der Schule zur Umwandlung in eine Ko-GS etc.
2. Eine solche Prioritätenliste soll aus Gründen der Transparenz alle Braunschweiger Grund-schulen umfassen, die noch nicht in eine OGS umgewandelt sind. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Bis zur Ratssitzung am 22. August 2017 wird anhand dieser Prioritätenliste ein Umsetzungsplan für die ersten sechs Schulen erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf jeden Fall sind aufgrund bereits gefasster Beschlüsse die Grundschulen in Lamme und Lehndorf als vorrangig einzustufen.
4. Schulen, die nicht als prioritär eingestuft werden, können zusätzlich schon früher in eine Ko-GS umgewandelt werden, wenn z. B. der finanzielle Aufwand als gering eingestuft wird oder sich die Umwandlung in eine Ko-GS, z. B. aufgrund anstehender Sanierungsmaßnah-men, einfach umsetzen lässt.
5. Es werden räumliche Mindeststandards für eine Ko-GS erarbeitet und in 2017 beschlossen. Diese Mindeststandards enthalten zwei Stufen: Zum einen die Mindeststandards, nach denen eine OGS an den Start gehen kann (Minimum), und zum anderen die Mindeststandards für einen Dauerbetrieb als Ko-GS.
6. Für die prioritär ermittelten sechs Schulen wird die konkrete Planung unverzüglich aufge-nommen und im Haushaltsplan bzw. Investitionsplan 2018 abgebildet."
Die Verwaltung wird dem Rat aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten, die erst in diesem Monat abgeschlossen werden konnten, erst zu seiner Sitzung am 26. September 2017 die Prioritätenliste und einen Umsetzungsplan für die ersten sechs Grundschulen, die in eine Ganztagsschule umgewandelt werden sollen, vorlegen. Von den 23 noch nicht als Ganztagsschulen arbeitenden Grundschulen gehört die Grundschule Timmerlah nach dieser Prioritätenliste nicht zu den prioritär in eine Ganztagsschule umzuwandelnden Schulen. Wann diese in eine Ganztagsschule umgewandelt werden wird, kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.
