Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04357-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rindenmulch in den Baumscheiben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
13.09.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.04.2017 (17-04357) wird wie folgt Stellung genommen:
Mulch in Baumscheiben kommt im Stadtgebiet hauptsächlich auf nicht unterpflanzten Bereichen zum Einsatz.
Da der Einsatz von Herbiziden auf Baumscheiben naturschutzrechtlich untersagt ist, erfolgt die Beseitigung des Wildkrautes auf unbepflanzten Baumscheiben manuell. Im Anschluss an die Wildkrautbeseitigung wird auf den Baumscheiben Mulch aufgetragen. Der Einsatz von Mulch reduziert den Wildkrautbewuchs, schützt den Boden vor Austrocknung, regt das Bodenleben an und erleichtert ein erneutes Krauten. Als Mulchmaterial kommen Holzhäcksel zum Einsatz.
Die Reinigung der Gehwege ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. In den meisten Fällen hat dies durch die Anwohner zu erfolgen. Zur Reinigung gehört ggf. auch das Entfernen von Mulchresten, die durch Hunde oder Witterungseinflüsse auf dem Gehweg verstreut wurden.
