Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03731-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 01.02.2017 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um das Halteverbot im Bockshornweg, im Bereich der Zufahrt zum Feuerwehrhaus Ölper nachhaltiger zu kommunizieren und durchzusetzen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft und für die Zufahrt zum Feuerwehrhaus Ölper das Aufbringen einer Grenzmarkierung („Zickzack“-Markierung) angeordnet, um das gesetzliche Parkverbot in diesem Bereich optisch zu verdeutlichen. Die Markierung wird zu jeder Seite 2 m über die Zufahrtsbreite hinaus aufgebracht, damit auch die größeren Fahrzeuge mit ihrem erweiterten Verkehrsraumbedarf bei der Zu- oder Ausfahrt nicht behindert werden.
 

 

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