Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03731-01
Grunddaten
- Betreff:
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Halteverbot im Bereich der Ein- und Ausfahrt bei der Feuerwehr Ölper
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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30.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 01.02.2017 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um das Halteverbot im Bockshornweg, im Bereich der Zufahrt zum Feuerwehrhaus Ölper nachhaltiger zu kommunizieren und durchzusetzen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft und für die Zufahrt zum Feuerwehrhaus Ölper das Aufbringen einer Grenzmarkierung („Zickzack“-Markierung) angeordnet, um das gesetzliche Parkverbot in diesem Bereich optisch zu verdeutlichen. Die Markierung wird zu jeder Seite 2 m über die Zufahrtsbreite hinaus aufgebracht, damit auch die größeren Fahrzeuge mit ihrem erweiterten Verkehrsraumbedarf bei der Zu- oder Ausfahrt nicht behindert werden.
