Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00115-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 24.06.2015 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird, unter Hinweis auf die Begründung, gebeten, Vorschläge zu erarbeiten, mit welcher Veränderung der Beschilderung den genannten Schwierigkeiten entgegengewirkt werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Stadtbezirksrat hatte per Vorschlag vom 27.06.2012 (als Anlage nochmals beigefügt) die Verwaltung gebeten, auf der Peiner Straße, im Bereich der Grundschule in Völkenrode (zwischen Pöttgerbrink und Ellernbruch) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu errichten, beschränkt auf 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und unter Hinweis auf eine vorhandene Schule. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen, es wurde auf Empfehlung der Polizei das zeitliche Ende aus Gründen verbesserter Akzeptanz auf 17:00 Uhr festgelegt.

 

Der Zusatz „Schule“ soll bei den Fahrzeugführern mehr Verständnis für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wecken, als das möglicherweise ohne dieses Zusatzzeichen der Fall wäre. Dabei ist „Schule“ ein ortsbezogener Hinweis, der einen bestimmten Abschnitt im Verlauf der Straße abgrenzt, und nicht einen Zeitraum im Jahr (in dem beispielsweise keine Ferien sind). Aus diesem Grund gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch in der Ferienzeit. Dies ist auch sinnvoll, weil die Fahrzeugführer auf diese Weise eine dauerhaft verlässliche Regelung verinnerlichen und befolgen können. Das ständige Abdecken der Verkehrszeichen in Ferienzeiten oder auch an „Brückentagen“, an denen der Unterricht ausfällt, wäre auch nicht praktikabel. Aus diesem Grund wurde die Beschilderung nicht verändert.
 

 

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Anlagen

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