Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-05299

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

 

Seit Jahren wird von Fluglärmschutzinitiativen und AnwohnerInnen des Flughafens ein Nachtflugverbot gefordert. Leider war es bisher jedoch nicht möglich, eine solche Nutzungsbeschränkung, wie sie an sehr vielen deutschen Flughäfen besteht, für Braunschweig durchzusetzen. Auch wenn es in der Ausgestaltung der Nachtflugverbote Unterschiede gibt, wird damit doch relativ durchgängig das Ziel verfolgt, die Bevölkerung wenigstens in der Kernzeit zwischen 24 und 6 Uhr vor Schlafstörungen durch Flugzeuglärm zu schützen. In den Randzeiten zwischen 22 und 24 Uhr gibt es ebenfalls zahlreiche Verbote, in denen allerdings auch Ausnahmen (z.B. bei Verspätungen) zugelassen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Behörde ist für die Anordnung eines Nachtflugverbotes zuständig?

 

  1. Wie viele Starts und Landungen gab es in den letzten beiden Jahren am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg in den Zeiten zwischen a) 22 und 24 und b) 24 und 6 Uhr?

 

  1. Welche Ausnahmeregelungen von einem grundsätzlichen Nachtflugverbot wären notwendig, um diese Flüge auch weiterhin zu ermöglichen?

 

 

 

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