Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-05308
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Lärmschutzkommission Flughafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.09.2017
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Bereit
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.09.2017
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der in der Ratssitzung vom 22.08.2017 zurückgestellte Antrag 17-04960 wird hiermit wieder eingebracht:
"Die Stadt Braunschweig schlägt als in §32b Abs. 4 genannte Körperschaft vor, die Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg um jeweils ein Bürgermitglied aus den betroffenen Stadtbezirken Schunteraue, Wenden-Thune-Harxbüttel und Wabe-Schunter-Beberbach zu erweitern."
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg sind bislang gemäß § 32b Abs. 7 i.V.m. Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes folgende Stellen vertreten:
- die Flughafenanliegerkommunen Braunschweig und Lehre,
- die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH,
- die Volkswagen Air Service,
- das Aerowest Flugcenter,
- das DLR,
- die Bundesvereinigung gegen Fluglärm,
- das Niedersächsische Umweltministerium sowie
- die IHK Braunschweig.
Derzeit gehören der Fluglärmschutzkommission 11 Mitglieder an, aber gemäß LuftVG §32b Abs. 4 "sollen nicht mehr als 15 Mitglieder berufen werden."
Um dem Luftverkehrsgesetz gerecht zu werden, das als Mitglieder gemäß §32b LuftVG Abs.
4 vorsieht, dass der Kommission u.a. auch "Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden" angehören können, soll nun die Stadt gemäß Geschäftsordnung der Lärmschutzkommission von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen und die Erweiterung der Kommission in die Wege leiten.
