Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05159

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Wie im Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte (DS 17-03641) unter 5.2 Betreuung der Standorte vorgesehen, wurde zunächst für ersten drei Monate nach Bezug ein externer Sicherheitsdienst eingesetzt, der zusätzlich zur Betreuung durch das städtische Personal über 24 Stunden einen Ansprechpartner vor Ort ermöglicht.

 

Der Sicherheitsdienst ist an den Wohnstandorten in Bienrode, Gartenstadt, Gliesmarode und Melverode von Montag bis Freitag von 16.00 Uhr bis 7.30 Uhr, Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr vor Ort. Innerhalb der Wohnstandorte ist es seine Hauptaufgabe auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Dazu zählen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

 

Benachrichtigung von Polizei und Krankenwagen in Notfällen

Im Brandfall Auslösung des Hauptalarms für das gesamte Gebäude und die geordnete Räumung des Gebäudes (Treffen am gekennzeichneten Sammelplatz)

Ausschalten des Alarms, z. B. bei Fehlalarm durch ungefährliche Rauchentwicklung

Verhinderung des Gebrauchs von offenem Feuer

Freihalten der Fluchtwege

Überwachung des Rauch- und Drogenverbots (z. B. übermäßiger öffentlicher Alkoholkonsum) in den Wohnungen und auf dem Gelände

Information des Notdienstes bei Problemen mit der Hauselektronik und Ausfall der Heizungsanlage

Einhalten der Wasch- und Trocknungszeiten

Ordnungsgemäße Müllentsorgung und Einhalten der Mülltrennung

Deeskalierendes Eingreifen bei Streitigkeiten zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern

Im Winter Räumung der Wege auf dem Grundstück von Eis und Schnee

 

In der Zeit seit der Eröffnung der Wohnstandorte für Geflüchtete (Februar 2017) gab es auch kleinere Vorkommnisse von außen, z. B. Falsch- bzw. Fremdparken im Bereich der Feuerwehrzufahrt, Müllentsorgung von außen in die Müllcontainer, Beschädigung der Informationskästen.

 

Im Rahmen der Unterbringung in den Wohnstandorten trägt die Stadt Braunschweig die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ein möglichst reibungsloses und friedliches Miteinander sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander als auch mit der unmittelbaren Nachbarschaft.

 

Die in den Wohnstandorten lebenden Geflüchteten können sich in der Regel kaum bzw. nicht ausreichend in Deutsch verständigen und sind mit den Gegebenheiten vor Ort nicht vertraut.

 

Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen soll weiterhin ein Sicherheitsdienst an den Wohnstandorten zur Unterbringung der Geflüchteten in dem o. g. Zeitraum eingesetzt werden und so gemeinsam mit dem städtischen Personal über 24 Stunden einen Ansprechpartner vor Ort ermöglichen.

 

Die Auftragsvergabe soll zunächst für 12 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate erfolgen.
 

 

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