Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05156-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleinklima der Stadt wird durch interkommunales Gewerbegebiet verschlechtert oder zerstört?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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31.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage des Stadtbezirksrats 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien vom 23. August 2017 (DS 17-05156) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die heutige verfassungsmäßige bzw. rechtliche Ordnung vorausgesetzt ist es einem einzelnen Bundestagsabgeordneten nicht möglich, die Entwicklung eines kommunalen Baugebietes zu verhindern. Dem Bundestag fehlt es an der Zuständigkeit, über diese Frage zu befinden. Verfassungsrechtlich haben die Kommunen laut Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehört auch die Planungshoheit bzw. das Recht, Baugebiete auszuweisen oder dies nicht zu tun.
Zu Frage 2:
Das aktuelle Klimagutachten (Stadtklimaanalyse Braunschweig 2012, Steinicke & Streifeneder, Richter & Röckle) ist zur Zeit das Standardwerkzeug der Stadtverwaltung zur Beurteilung von Planungsverfahren hinsichtlich stadtklimatischer Funktionen und wird in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf das Kleinklima bzw. auf die Klimaschneisen auf der Grundlage des genannten Gutachtens dargestellt werden.
