Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05176-01
Grunddaten
- Betreff:
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Feldhamsterschutzstreifen im Baugebiet Timmerlah-Hopfengarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- i. A. Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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31.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2017 (17-05176) wird wie folgt Stellung genommen:
An der Ostseite des Baugebietes „Timmerlah-Hopfengarten“ wurde seinerzeit kein Feldhamster-Schutzstreifen angelegt, sondern nur sicherheitshalber „vorgehalten“.
Dies sollte als Sicherheit dienen, einen möglichen Baustopp durch die Bezirksregierung zu verhindern, falls mit Beginn der Erschließungen bzw. des Hausbaus in dem Baugebiet Feldhamster angetroffen worden wären. Hinweise darauf sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt geworden.
Insoweit können zu diesem schmalen Flächenstreifen keine Angaben zu einer Besiedlung durch Hamster in den letzten Jahren gemacht werden.
Bei aktuellen Grundlagenkartierungen im Bereich der Ortslage von Timmerlah, die im Zusammenhang mit der z. Zt. laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden, wurde westlich von Timmerlah eine Besiedlung durch den Feldhamster festgestellt. Die Dichte der nachgewiesenen Feldhamsterbaue beträgt hier 0,6 Baue/ha. Es handelt sich dabei allerdings um eine Stichprobenerfassung und keine flächendeckende Kartierung.
