Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05266
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. - Kündigung der Mitgliedschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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06.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die seit 1951 bestehende Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. (AG), Kassel, verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum über den angemessenen Umgang mit Sterben, Tod und Trauer zu informieren. Im Jahr 1992 wurde der Themenschwerpunkt verlagert und die AG eröffnete ein Museum für Sepulkralkultur, welches eine museale einschließlich einer graphischen Sammlung unterhält.
Die Stadt Braunschweig ist schon seit längerer Zeit in der AKF (Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Friedhofsverwaltungen) aktiv, deren Ziele, u. a. der Erhalt der Friedhofskultur, die Beratung der Städte und Gemeinden in Friedhofsfragen und die Bildung von Netzwerken mit den weiteren Institutionen im Friedhofsbereich, den städtischen Bedarfen deutlich mehr entsprechen. Die Stadt besucht regelmäßig die Veranstaltungen der AKF, um sich dort mit den neuesten Entwicklungen im Friedhofs- und Bestattungswesen vertraut zu machen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Ziel einer umfassenden Information der Stadt über die relevanten Themenbereiche des Friedhofs- und Bestattungswesens durch die Mitarbeit in der AKF, ergänzt um neuere, digitale Recherche- und Informationsquellen, sichergestellt ist.
Vor diesem Hintergund hat die Stadt Braunschweig die Mitgliedschaft in der AG nunmehr als entbehrlich angesehen und mit der AG thematisiert. Da weder die Stadt noch die AG einen Mitgliedsantrag bzw. entsprechende Mitgliedsunterlagen auffinden konnten, wurde die Mitgliedschaft seitens der Stadt im Juli 2017 zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Die Kündigung wurde bisher noch nicht bestätigt.
Im Nachgang wurden im August 2017 durch einen Mitarbeiter der Stadt die fehlenden Mitgliedschaftsunterlagen gefunden. Demnach ist die Stadt Braunschweig gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 9. Dezember 1980 der AG mit Wirkung zum 1. Januar 1981 beigetreten. Da die Verwaltung an der Kündigung festhält, ist aufgrund des genannten Beitrittsbeschlusses die Beendigung der Mitgliedschaft in der AG nun ebenso durch den Verwaltungsausschuss zu beschließen.
