Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05263
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (deckungsgleich mit den Stadtbezirken 113 - Hondelage und 114 - Volkmarode sowie einem Teilbereich des Stadtbezirks 112 - Wabe-Schunter-Beberbach (außer Bienrode-Waggum-Bevenrode)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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Entscheidung
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13.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 2, Herr Peter Kriebel, ist leider im Juni 2017 verstorben. Die Schiedsamtstätigkeit wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.
Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson sind demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Stadtbezirksräte 112 – Wabe-Schunter-Beberbach, 113 – Hondelage sowie 114 – Volkmarode zuständig.
Gleichlautende Beschlussvorlagen werden am 18.09.2017 in der Sitzung des Stadtbezirks-rates 113 – Hondelage sowie am 20.09.2017 in der Sitzung des Stadtbezirksrates 112 – Wabe-Schunter-Beberbach vorgelegt.
Herr Berthold hat Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes bekundet. Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Berthold ein Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Berthold die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man daher die Wahl begrüßen würde.
