Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-05316
Grunddaten
- Betreff:
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Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Einführung von kurzen Tempo-30-Zonen vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheimen auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Gruppe CDU/FDP im Stadtbezirksrat 114
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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Entscheidung
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13.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Stadtbezirk die Einrichtung einer weiteren Tempo-30-Zone vor der Kindertagesstätte „St. Thomas“ zu prüfen und diese, wenn keine höherwertigen Belange dagegen sprechen, einzuführen.
Hierbei ist insbesondere der folgende Streckenabschnitt für die Temporeduzierung auf 30 km/h zu prüfen: „Schapenstraße, Höhe Nr. 74 bis zur Kreuzung der Straße „Am Feuerteich/Berliner Heerstraße/Ziegelkamp“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bundesverkehrsminister begrüßte den auf der Verkehrsministerkonferenz 2016 beschlossenen Vorstoß der beiden Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein für mehr Verkehrssicherheit vor Kindergärten und Schulen. Der niedersächsische Verkehrsminister machte sich zusätzlich dafür stark, dass künftig leichter auch auf Hauptverkehrsstraßen ohne bürokratischen Aufwand Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten angeordnet werden kann.
Die schon seit vielen Jahren von Experten geforderte Erleichterung der Anordnung für Tempo-30 Zonen auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen ist zu begrüßen und wird die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer - auch in unserem Stadtbezirk -
nachhaltig erhöhen.
Wenn auch ein Fußgängerüberweg (FGÜ) in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich zu sein scheint - (R-FGÜ, 2.1 (3) ) - ist der bestehende Zebrastreifen eine wichtige Fußwegverbindung für den Kindergarten. In (R-FGÜ, 2.3) heißt es dazu: „Gesicherte Überquerungsstellen (z. B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmer unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden.“
gez. gez.
Dr. Volker Garbe Thomas Ahrens
