Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-05318

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Braunschweiger Fußgängerzone, wie in vielen anderen deutschen Innenstädten auch, werden regelmäßig kostenlose Exemplare des Koran verteilt. Dessen Verteilung ist natürlich genauso rechtskonform, wie beispielsweise auch die Verteilung von Ausgaben der Bibel oder des Grundgesetzes.

 

Es gibt allerdings zahlreiche Belege dafür, dass bei vielen dieser Stände der Koran nur eine untergeordnete Rolle spielt und das Hauptziel die Anwerbung für verfassungsfeindliche Aktivitäten ist. In diesem Kontext wurde im November 2016 die salafistische Vereinigung "Die wahre Religion" alias "LIES! Stiftung" von Bundesinnenminister Thomas De Maizière verboten und in der Folge aufgelöst. Laut Verfassungsschutz beteiligten sich zahlreiche Personen aus dem dschihadistischen Spektrum oder mit Kontakten in die dschihadistische Szene an den Aktionen von "LIES!".

 

Auch nach diesem Verbot bleibt festzuhalten, dass Nachfolgeorganisationen teilweise mit eindeutigen Personalüberschneidungen zu "LIES" unter neuen Namen dessen Aktivitäten fortsetzen. Beispielsweise beschäftigt sich der Bayerische Verfassungsschutz mit dem Projekt "We love Muhammad", welches unter Beteiligung ehemaliger "LIES!"-Projektbeteiligter nun in München Korane verteilt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, in welchem Umfang der Verein 'LIES!' vor seinem Verbot in Braunschweig aktiv war?

2. Welche Organisationen betreiben aktuell die Stände?

3. Wie wird sichergestellt, dass im Kontext dieser Stände keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten stattfinden?

 

 

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