Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05196-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.08.2017 (17-05196) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das vorgenannte Bauvorhaben (Neubau eines Wohngebäudes mit einer Wohneinheit) wurde mit Datum vom 04.12.2015 genehmigt.
 

Das Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich ohne gültigen Bebauungsplan innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Daher basiert die Genehmigung auf § 34 des Baugesetzbuchs. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die im Bestand vorhandene Garage wurde abgerissen.

Das Bauvorhaben ist aufgrund der sehr kleinen Grundstücksgröße zwar ungewöhnlich, erfüllt aber die genannten Voraussetzungen.

 

Aufgrund der Anfrage wurde im Übrigen eine genaue Überprüfung der Baumaßnahme eingeleitet. Die Überprüfung dauert noch an. Die Bauverwaltung wird anschließend über das Ergebnis informieren.

 

I. A.
 

 

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