Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Verlegung und Neugestaltung des Spielplatzes Tunicastraße wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hintergrund für die Verlegung des Spielplatzes

 

Für den Neubau des Führungs- und Lagezentrums (FLZ) der Hauptfeuerwache einschließlich der für deren Betrieb erforderlichen Einstellplätze wird das Grundstück, auf dem sich der Spielplatz befand, benötigt.

 

Lage des neuen Spielplatzes im Gelände

 

Da weiterhin der Bedarf an Spielflächen im Quartier besteht, wurde ein neuer Standort erschlossen.

 

Das ausgewählte Spielplatzgelände befindet sich direkt angrenzend in südöstlicher Richtung versetzt, parallel zu einem Garagentrakt der Wohnhäuser Tunicastraße Nr. 14 - 16 auf dem Außengelände der Tunicasporthalle. Das in Rede stehende Gelände wird über die Zufahrt zur Tunica-Sporthalle von der Straße Hasenwinkel erschlossen. Weiterhin ist ein Zugang vom Wendenring geplant.

 

Vorstellung des planerischen Konzeptes zur Verlegung des Spielplatzes Tunicastraße

 

Die Topographie des ausgewiesenen Geländes, welches rund 1 950 m² umfasst, weist einen Höhenunterschied von 1 m von West nach Ost auf. Die zukünftige Wegeführung wurde so gewählt, dass weitestgehend mit dem vorhandenen Gefälle gebaut werden kann.

Der Bodenaushub für Wegeaufbauten, Fallschutzbereiche, Entwässerungsleitungen und Fundamente wird im Gelände als Rasenhügel neu eingebaut. Die Fallschutzflächen werden mit Drainagen versehen. Die Wege werden mit Betonsteinpflaster hergestellt.

Im nördlichen Bereich soll ein Seilkletterpark - eine Netzlandschaft mit Hängematte, Wespennest, Wackelsteg, Hangelleiter, Hangel-Balancier-Seil, Slackline, Hochseil und einem schwebendem Teppich - mit einer Größe von ca. 17 x 12 m und einer Höhe von 3,8 m das zentrale Spielelement für größere Kinder bilden. Als Fallschutz werden Holzhackschnitzel vorgesehen. Im mittleren Teil des Spielplatzes wird eine Nestkorbschaukel in eine Kunststofffläche eingebaut. Der Sandspielbereich im Süden des Areals ist für Kleinkinder und jüngere Kinder vorgesehen.

 

Als weitere Ausstattungen sind großzügige Sitzmöglichkeiten aus Sitzblöcken mit speziellen Sitzauflagen vorgesehen. Quadersteine in verschiedenen Größen und Strukturen bilden zusätzliche Spiel- und Sitzmöglichkeiten. Die verbleibenden Bereiche des Platzes werden mit Rasen angesät. Der Spielplatz wird im Norden angrenzend an die vorgesehenen Einstellplätze und Straßenflächen mit einem Gittermattenzaun eingefriedet.

 

Die Gestaltung des gesamten Spielplatzes ist barrierefrei. Die Spielgeräte sind unter dem Aspekt der Inklusion ausgewählt worden und ermöglichen die Einbeziehung und Teilhabe verschiedenster Nutzer.

 

Des Weiteren wird der Spielplatz durch Baum- und Strauchpflanzungen intensiv begrünt.

 

Das Projekt wurde im Rahmen einer Kinderinformationsveranstaltung (Kinderbeteiligung), initiiert vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, im Kinder- und Jugendzentrum Selam an der Hamburger Straße vorgestellt. Die Kinder konnten ihre Vorstellung und Wünsche einbringen.

 

Ermittelte Kosten zur Herstellung der beschriebenen Maßnahme

 

Die Herstellungskosten einschließlich der Baunebenkosten sowie der separat bestellten Spielgeräte belaufen sich auf 177.500 €.

 

Die Haushaltmittel stehen in ausreichender Höhe in den Teilhaushalten der FB 65 und FB 67 zur Verfügung.

 

Die Maßnahmen sollen umgehend nach Beschlussfassung ausgeschrieben und durchgeführt werden. Mit der Fertigstellung des neuen Spielplatzes ist im Frühjahr 2018 zu rechnen.

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. h Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss über den Neubau eines Spielplatzes, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise