Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-04702-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Mitteilung 17-04702 hatte die Verwaltung berichtet, dass die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen im Bereich der künftigen Wohnbauflächen zu 50 % aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird.

 

Zu den Nachfragen aus der Sitzung vom 06.06.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt

Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Baustraßen fallen nach der Niedersächsischen Bauordnung unter die verfahrensfreien

Baustelleneinrichtungen, sofern sie nach der Fertigstellung des Baues wieder beseitigt

werden. Das ist hier der Fall. Auch eine verkehrsrechtliche Planfeststellung ist nicht

erforderlich.

 

Im vorliegenden Fall muss eine Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für

Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erfolgen, die teilweise Eigentümerin der benötigten

Flächen ist. Die NLStBV muss auch ihre Zustimmung zum Bauen in der Bauverbotszone der

BAB 391 erteilen. Da die Baustraße wieder zurückgebaut wird, kann diese Zustimmung

erwartet werden.

 

Zu Frage 2:

 

Die vorgesehene Trasse ist für eine spätere Erschließung des Wohngebietes nicht geeignet.

Sie stellt eine umwegige Anbindung dar, steht bei einem dauerhaften Verbleib in Konflikt zur

Bauverbotszone der BAB und würde zudem einen größeren Eingriff in den Wald nach sich

ziehen.

 

Zu Frage 3:

 

Die Kosten für die Baustraße können zu 50 % aus Fördermitteln der Gesamtmaßnahme der

Bodensanierung finanziert werden, den Rest trägt die Stadt als Eigenanteil.

 

 

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