Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04702-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderzusage der NBank zur Bodensanierung "Feldstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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19.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Mitteilung 17-04702 hatte die Verwaltung berichtet, dass die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen im Bereich der künftigen Wohnbauflächen zu 50 % aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird.
Zu den Nachfragen aus der Sitzung vom 06.06.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Zu Frage 1:
Baustraßen fallen nach der Niedersächsischen Bauordnung unter die verfahrensfreien
Baustelleneinrichtungen, sofern sie nach der Fertigstellung des Baues wieder beseitigt
werden. Das ist hier der Fall. Auch eine verkehrsrechtliche Planfeststellung ist nicht
erforderlich.
Im vorliegenden Fall muss eine Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erfolgen, die teilweise Eigentümerin der benötigten
Flächen ist. Die NLStBV muss auch ihre Zustimmung zum Bauen in der Bauverbotszone der
BAB 391 erteilen. Da die Baustraße wieder zurückgebaut wird, kann diese Zustimmung
erwartet werden.
Zu Frage 2:
Die vorgesehene Trasse ist für eine spätere Erschließung des Wohngebietes nicht geeignet.
Sie stellt eine umwegige Anbindung dar, steht bei einem dauerhaften Verbleib in Konflikt zur
Bauverbotszone der BAB und würde zudem einen größeren Eingriff in den Wald nach sich
ziehen.
Zu Frage 3:
Die Kosten für die Baustraße können zu 50 % aus Fördermitteln der Gesamtmaßnahme der
Bodensanierung finanziert werden, den Rest trägt die Stadt als Eigenanteil.
