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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05358

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Hochwasser vom 25. bis 29. Juli 2017

 

Nach starken Regenfällen in Braunschweig, dem nördlichen Harzvorland und dem Harz kam es vom 25. bis 29. Juli 2017 zu einem vermehrten Einsatzaufkommen der Feuerwehr aufgrund der Niederschlagsmengen in Braunschweig und steigenden Wasserständen in den Braunschweiger Flüssen und Bächen. Eine Unwetterwarnung vor ergiebigem Dauerregen wurde vom Deutschen Wetterdienst am 24. Juli 2017 um 23:03 Uhr herausgegeben.

 

Am Abend des 25. Juli erreichte die Stadt Braunschweig ein Hilfeersuchen der Stadt Hildesheim. In der Nacht wurden 10.000 Sandsäcke durch Kameradinnen und Kameraden der Freiwillige Feuerwehr gefüllt und mit mehreren Lkw (auch vom DRK und der BF Salzgitter) nach Hildesheim transportiert.

 

Am 26. Juli 2017 häuften sich ab den frühen Morgenstunden regenbedingte Einsätze im Braunschweiger Stadtgebiet. Ursache bei diesen Einsätzen war meistens Oberflächenwasser, das in Keller und tiefergelegene Bereiche lief. Die Einsätze wurden überwiegend durch die Ortsfeuerwehren abgearbeitet. Zeitweise waren alle 30 Ortsfeuerwehren im Einsatz. Die Berufsfeuerwehr stellt den Brandschutz im Stadtgebiet sicher. Die Pegel der Flüsse und Bäche stiegen kontinuierlich an. Entlang der Mittelriede kam es zu Überschwemmungen. Die Mittelriede staute sich an der Brücke Ebertallee. Mit dem neuen Lenzmodul für das Wasserfördersystem wurden über 48 Stunden 15.000 l/min Wasser über die Brücke gepumpt. Später unterstützte SEBS mit zwei weiteren Großpumpen diese Einsatzstelle.

 

Die Feuerwehr richtete einen Stab „Unwetter“ für die Lagebeobachtung und Gesamtkoordination auf der Hauptfeuerwache ein, die Einsätze wurden von einer Technischen Einsatzleitung aus dem ABC-Lehrsaal disponiert. Es fanden regelmäßig Lagebesprechungen mit Beteiligung von SEBS, Polizei und THW statt.

 

Aufgrund weiter steigender Pegel wurden in Leiferde, Stöckheim und am Klärwerk Steinhof Sandsäcke für die Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Die Sandsäcke wurden von städtischen Bediensteten und der Freiwilligen Feuerwehr mit Unterstützung der SEBS gefüllt.

Die Pegelstände der Oker stiegen in Schladen und Ohrum deutlich über die bekannten Höchstwerte der letzten Jahre. SEBS signalisierte jedoch, dass sich die maximalen Wasserstände der Oker im Bereich eines mittleren Hochwassers (HQ25) befinden werden. Durch die Steuerung der Oker-Wehre konnten größere Überflutungen im Innenstadtbereich vermieden werden.

 

Der Okerwasserstand stagnierte bis zum 29. Juli auf einem hohen Niveau und fiel dann langsam wieder ab.

 

Das Hochwasser in Braunschweig ist im Vergleich zu den Orten im Harz und im Harzvorland relativ glimpflich verlaufen. Aber auch in Braunschweig gab es Schäden an städtischer Infrastruktur und an privaten Eigentum.

 

Schadenregulierung

 

Das Land Niedersachsen gewährt zur Milderung von Notlagen aufgrund von Schäden, die durch die Hochwasser-Ereignisse vom 24. Juli bis 4. August 2017 in Niedersachsen entstanden sind, privaten Haushalten finanzielle Hilfen als Soforthilfe.

 

Grundlage dieser Soforthilfe ist die Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für vom Hochwasser im Juli/August 2017 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen - Soforthilfe - vom 11. August 2017.

 

Die Soforthilfe wird gewährt, um akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell zu überbrücken. Das Land hat von den 50 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung gestellten Mitteln 15 Millionen Euro ausschließlich für Privathaushalte vorgesehen.

 

Wenn und soweit Versicherungsschutz im Rahmen der geltend gemachten Notlage besteht, ist der Antragsteller verpflichtet, die Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen und die Ansprüche in Höhe der gewährten Soforthilfe abzutreten.

 

Mit Stand vom 4. September 2017 wurden bei der Stadt Braunschweig bislang 15 Anträge gestellt. Von diesen wurden bislang 9 Anträge bewilligt. Das Auszahlungsvolumen zurzeit beträgt insgesamt 12.000,00 Euro. 5 Anträge mussten abgelehnt werden. Ein Antrag befindet sich noch im Bearbeitungsverfahren. Weitere Anträge sind im Zulauf.

 

Die Richtlinie für die Beantragung von Schäden an kommunaler Infrastruktur befindet sich beim Land Niedersachsen in Bearbeitung. Die Stadt Braunschweig hat hier eine grobe Kostenschätzung in Höhe von zunächst ermittelten 557.000,00 Euro an das Amt für regionale Landesentwicklung weitergeleitet.

 

Für die Geltendmachung von Gebäudeschäden und für geschädigte Gewerbebetriebe ist nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine weitere Richtlinie in Arbeit. Diese wird nicht vor Mitte September in Kraft treten. Die Anträge werden an die NBank in Hannover zu richten sein.

 

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