Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05080
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.08.2017
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15.09.2017
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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15.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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26.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) soll entsprechend der in der Begründung aufgeführten Kriterien in folgender Reihenfolge erfolgen.
Priorität | Schule | Priorität | Schule |
| GS Lamme | 13 | GS Lindenbergsiedlung |
2 | GS Lehndorf | 14 | GS Hondelage |
3 | GS Querum | 15 | GS St. Josef |
4 | GS Ilmenaustraße | 16 | GS Rautheim |
5 | GS Waggum | 17 | GS Hinter der Masch* |
6 | GS Stöckheim, einschl. Leiferde | 18 | GS Melverode |
7 | GS Mascheroder Holz | 19 | GS Timmerlah |
8 | GS Volkmarode | 20 | GS Völkenrode/Watenbüttel |
9 | GS Bültenweg | 21 | GS Broitzem |
10 | GS Wenden | 22 | GS Schunteraue |
11 | GS Edith Stein | 23 | GS Veltenhof |
12 | GS Gliesmarode |
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*Die Schule hat kein Interesse an einer Umwandlung in eine Ganztagsschule bekundet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2017 folgenden Beschluss (Ds 17-03813) gefasst:
„Ab dem Jahr 2019 werden pro Jahr mindestens zwei Grundschulen in Kooperative Ganztagsgrundschulen (KoGS) umgewandelt. Dazu werden bereits ab dem Jahr 2017 die planerischen und baulichen Voraussetzungen geschaffen.
Dieses bedeutet im Einzelnen:
1. Es wird eine Prioritätenliste erstellt, die klare und nachprüfbare Kriterien enthält. Das wichtigste Bewertungskriterium ist dabei die Steigerung der Betreuungsquote im Einzugsbereich der Schule. Andere Bewertungskriterien können sein: bauliche Anforderungen, Ausbaunotwendigkeit durch wachsende Schülerzahlen (Neubaugebiete), Bereitschaft der Schule zur Umwandlung in eine KoGS etc.
2. Eine solche Prioritätenliste soll aus Gründen der Transparenz alle Braunschweiger Grundschulen umfassen, die noch nicht in eine OGS umgewandelt sind. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Bis zur Ratssitzung am 22. August 2017 wird anhand dieser Prioritätenliste ein Umsetzungsplan für die ersten sechs Schulen erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf jeden Fall sind aufgrund bereits gefasster Beschlüsse die Grundschulen in Lamme und Lehndorf als vorrangig einzustufen.
4. Schulen, die nicht als prioritär eingestuft werden, können zusätzlich schon früher in eine KoGS umgewandelt werden, wenn z.B. der finanzielle Aufwand als gering eingestuft wird oder sich die Umwandlung in eine KoGS z. B. aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen einfach umsetzen lässt.
5. Es werden räumliche Mindeststandards für eine KoGS erarbeitet und in 2017 beschlossen. Diese Mindeststandards enthalten zwei Stufen: Zum einen die Mindeststandards, nach denen eine OGS an den Start gehen kann (Minimum), und zum anderen die Mindeststandards für einen Dauerbetrieb als KoGS.
6. Für die prioritär ermittelten sechs Schulen wird die konkrete Planung unverzüglich aufgenommen und im Haushaltsplan, bzw. Investitionsplan 2018 abgebildet.
Veränderungen innerhalb der Prioritätenliste werden den zuständigen Fachausschüssen unverzüglich mitgeteilt, sodass die Ratsgremien ggf. noch reagieren können.“
Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten zur Erstellung dieser Vorlage, die erst in diesem Monat abgeschlossen werden konnten, legt die Verwaltung diese Beratungsunterlage unter Berücksichtigung der vorherigen Behandlung der Angelegenheit in den Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss erst zur Ratssitzung am 26. September 2017 vor.
Kriterien
Für die Erstellung der Prioritätenliste sind folgende Kriterien herangezogen worden:
- Das bei den Schulen aktuell abgefragte Interesse an einer Umwandlung in eine Ganztagsschule einschl. eines Umwandlungszeitpunkts
- Die Auswertung von Sozialindikatoren in den Grundschulbezirken (u. a. ALG II-Bezug, Migrationshintergund, Anteil Alleinerziehender, Zahngesundheit)
- Die Größe der Schule aufgrund ihrer Schülerzahl zum Stichtag (18. August 2016) der Schulstatistik des Schuljahres 2016/2017
- Das Ergebnis eines Vergleichs zwischen den vorhandenen Schulkindbetreuungsplätzen und der Anzahl von Plätzen, die erreicht werden müsste, damit die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25. Juni 2013 festgelegte Zielversorgungsquote in der Betreuung von Schulkindern von 60 % an den Schulen erfüllt würde (Fehl an absoluten Plätzen)
- Das Ergebnis eines Vergleichs des Fehls an absoluten Betreuungsplätzen zur Größe der Schule aufgrund ihrer Schülerzahl zum Stichtag (18. August 2016) der Schulstatistik des Schuljahres 2016/2017
- Die Bedarfsmeldung aus den Schulen von den jugendhilflichen Trägern der Schulkindbetreuungsangebote aus der Planungskonferenz und aufgrund von Wartelisten
Die gewählten Kriterien haben grundsätzlich das gleiche Gewicht. Da bei dem Kriterium des Fehls zur angestrebten Versorgung der Schulen mit Schulkindbetreuungsplätzen (Spalten 9 bis 12 der Anlage) zwei Auswertungen in das Ranking der Schulen eingeflossen sind, handelt es sich um das wichtigste Kriterium. Dieses entspricht der Vorgabe aus Ziffer 1, Satz 2 des Ratsbeschlusses vom 21. Februar 2017.
Ergebnis des Rankings
An der Spitze der Prioritätenliste stehen die Grundschulen Lamme, Lehndorf und Querum gefolgt von den Grundschulen Ilmenaustraße, Waggum und Stöckheim mit Leiferde.
Die ursprüngliche Planung zum Ausbau der Grundschule Lamme zur Ganztagsschule kann wegen Problemen mit der Betriebserlaubnis der im Gebäudekomplex untergebrachten Kindertagesstätte nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund ist eine Überarbeitung des vom Verwaltungsausschusses am 5. Februar 2016 beschlossenen Raumprogramms erforderlich. Die entsprechende Raumprogrammvorlage soll im Schulausschuss am 15. September 2017 nach vorheriger Behandlung im Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel beraten und im Verwaltungsausschuss am 19. September 2017 beschlossen werden.
Das Raumprogramm für den Ganztagsbetrieb der Grundschule Lehndorf soll in der Sitzung des Schulausschusses am 15. September 2017 nach vorheriger Behandlung im Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel beraten und im Verwaltungsausschuss am 19. September 2017 beschlossen werden.
Die Grundschule Querum wird erst in eine Ganztagsschule umgewandelt werden können, wenn absehbar ist, wie sich die Baugebietsentwicklung im Schulbezirk der Schule darstellt. Zurzeit gibt es noch Unklarheiten in Bezug auf die Anzahl der Wohneinheiten, die im Baugebiet „Holzmoor“ entstehen könnte. Wenn feststeht, in welchem Umfang die Schule aufgrund der Baugebietsentwicklungen erweitert werden muss, könnte auch die Erweiterung für den Ganztagsbetrieb geplant werden.
Die Verwaltung strebt eine Beschlussfassung über das Raumprogramm für einen Ganztagsbetrieb an der Grundschule Ilmenaustraße in den Gremien im Herbst 2017 an.
Die Grundschule Waggum muss ohnehin aufgrund des steigenden Schüleraufkommens aus den im Schulbezirk gelegenen Neubaugebieten baulich erweitert werden, sodass die Ganztagsinfrastruktur mit errichtet werden soll. Die entsprechende Raumprogrammvorlage für die bauliche Erweiterung der Schule soll im Schulausschuss am 15. September 2017 nach vorheriger Behandlung im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach beraten und im Verwaltungsausschuss am 19. September 2017 beschlossen werden.
Mit dem parallelen Beginn des Ganztagsbetriebs an den Grundschulen Stöckheim einschl. der Außenstelle Leiferde und der Grundschule Melverode könnte auf eine sonst zusätzlich zur Herstellung der Einrichtungen für den Ganztagsbetrieb nowendige Erweiterung der Grundschule Stöckheim verzichtet werden. Die ersparten Haushaltsmitteln sollen die baulichen Maßnahmen für die Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Melverode einfließen. Für die Umsetzung dieses Vorhabens ist die Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für beide Schulen erforderlich. Die Verwaltung strebt eine Be-schlussfassung über eine mögliche Zusammenlegung der Schulbezirke und die Raumprogramme in den Gremien im Herbst 2017 an.
Aufbauend auf einen Gremienbeschluss zum Raumprogramm wird für Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, das Baugenehmigungsverfahren sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und das Vergabeverfahren ein Zeitraum von 12 bis 15 Monaten bis zum ersten Spatenstich benötigt. Die Bauzeit ist abhängig vom erforderlichen Investitionsvolumen und beträgt in der Regel 12 bis 18 Monate. Witterungseinflüsse (Wintereinbruch) können bei offenen Baustellen die Fertigstellung über die Fristen hinaus verzögern.
Die Lenkungsgruppe Ganztagsgrundschule (KoGS) hat sich am 19. Mai 2017 mit der Prioritätenliste befasst. Das gilt im Übrigen auch für eine Funktionsbeschreibung für einen gelingenden Ganztagsgrundschulbetrieb in zwei Phasen und einem Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen, die den politischen Gremien bis zum Ende des Jahres 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Anpassung der Prioritätenliste den jeweiligen Erfordernissen entsprechend ggf. erfolgt. Die politischen Gremien werden unverzüglich informiert.
Ein Umsetzungplan wird bis zur Sitzung des Schulausschusses am 15. September 2017 nachgereicht
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 kB
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