Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05109
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Sonstige Sportförderung/Beschäftigung von Übungsleitern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
31.08.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.09.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im Jahr 2017 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.
2. Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig werden im Jahr 2017 neben Übungsleiter/innen auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit von Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.
3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 – 90 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 76.000,06 € werden gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 2.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Die Stadt zahlt auf prüffähigen Antrag den Gesamtbetrag für Übungsleiter an den Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB), der die Verteilung vornimmt und hierüber Einzelverwendungsnachweise gegenüber der Stadt führt.
Der SSB hatte die Verwaltung gebeten, die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen ab dem Jahr 2015 selbst durchzuführen. Die Verwaltung möchte dieser Bitte, wie in den letzten Jahren nachkommen und schlägt daher vor, abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst vorzunehmen.
Berücksichtigt werden alle Übungsleiter/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im jeweiligen Zeitraum nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.
Da der DOSB an die Ausbildung von Trainer/innen mindestens gleichwertige Anforderungen wie für die Ausbildung von Übungsleiter/innen stellt, schlägt die Verwaltung vor, wie bereits in 2016 praktiziert, auch Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind bei der Verteilung von Übungsleiterentschädigungen zu berücksichtigen, sofern diese die Tätigkeit nebenamtlich ausüben und eine Vergütung durch den Verein erhalten.
Analog zum Jahr 2016 wurde folgender Verteilschlüssel für die Berechnung der den Vereinen zu gewährenden städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen auch für das erste Kalenderhalbjahr 2017 angewandt:
Die im jeweiligen Kalenderhalbjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 76.000,00 € werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende Übungsleiter/innen und Trainer/innen gesetzt. Durch die Anwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich alle Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können.
Die Verwaltung hat zur Vorbereitung der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das Jahr 2017 alle Braunschweiger Sportvereine angeschrieben, die nicht bereits schon bei vergangenen Abfragen mitteilten, dass sie aufgrund von fehlenden Voraussetzungen nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Es wurde dabei um eine Auflistung der im Verein im ersten Halbjahr 2017 aktiv tätigen und entsprechend vergüteten nebenamtlichen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des DOSB sind, gebeten.
Um möglichst viele Vereine zu erreichen, hat die Verwaltung ein weiteres Mal telefonisch zu den Vereinen Kontakt aufgenommen, die in vergangenen Halbjahren Übungsleiterentschädigungen erhalten haben und die sich bis zu dem Zeitpunkt des Meldefristendes noch nicht zurückgemeldet hatten.
Für das erste Kalenderhalbjahr 2017 wurden in der Summe 428.879,75 € gezahlte und anzuerkennende Übungsleiterentschädigungen ermittelt. Die Anwendung des Verteilschlüssels ergibt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Verteilung der städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen im ersten Kalenderhalbjahr 2017 in Höhe von 76.000,00 € einen prozentualen Zuschuss in Höhe von rund 17,72 % an den jeweils vom Verein gezahlten Übungsleiterentschädigungen im ersten Kalenderhalbjahr 2017. Damit erhöht sich der prozentuale Zuschussanteil zum 2. Kalenderhalbjahr 2016 von rund 11,49 % um rund 6,23 %.
Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien festgelegte Höchstförderung von einem Drittel der Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels eingehalten.
Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen für das erste Halbjahr 2017 sind aus der Anlage zu entnehmen.
Zuständigkeit des Rates:
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG, da mit dem Beschluss von den Regelungen der Sportförderrichtlinien abgewichen wird.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2017 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
29,4 kB
|
