Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05222
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Baustellenfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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26.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 beschlossen (DS 17-04301), dass durch die Verwaltung eine Vorlage zur Wiedereinrichtung eines Baustellenfonds zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Braunschweig über seine Ausschüsse zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Dahingehend hat die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Zukunft GmbH eine neue Richtlinie erarbeitet, die dazu dienen soll, Betriebe, die von Straßenbaumaßnahmen übermäßig betroffen sind, vor einer daraus resultierenden Insolvenz zu schützen oder andere schwerwiegende Folgen abzuwenden.
Grundlage für die neue Richtlinie war die bereits im Jahre 2011 zur Anwendung gekommene Richtlinie, nach der Gewerbetreibende im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Am Fallersleber Tore“ entschädigt wurden.
Im Gegensatz zur alten Richtlinie ist vorgesehen, die maximale Fördersumme von 10.000 € auf 20.000 € zu erhöhen und die Mindestbauzeit der Baustelle auf 12 Montage festzulegen. Damals betrug die Mindestdauer 12 Monaten bei zusätzlicher dreimonatiger Verzögerung. Die Regelungen wurden seinerzeit getroffen, weil durch die lang andauernde und umfangreiche Baumaßnahme „Am Fallersleber Tore“ die dort ansässigen Gewerbebetriebe in erheblicher Weise beeinträchtigt wurden.
Die neue Richtlinie soll gemäß des Ratsauftrages für das gesamte Stadtgebiet gelten. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch nicht detailliert abgeschätzt werden, welche Unternehmen in welcher Weise beeinträchtigt werden. Von daher erschien es angezeigt, die Höchstsumme nach oben anzupassen und die Mindestdauer der Bauzeit leicht zu verringern, um der Stadt ein flexibles Instrument zur Unterstützung der Betriebe an die Hand zu geben.
Die beigefügte neue Richtlinie hat das Ziel, betroffene Gewerbebetriebe zu entlasten und räumt der Verwaltung und dem Beirat einen umfangreichen Beurteilungsspielraum ein. Bei der Erstellung der Richtlinie wurde darauf geachtet, dass die öffentlichen Mittel möglichst wirtschaftlich und zielgerichtet verausgabt werden.
So sollen Unterstützungsleistungen u. a. nur dann gezahlt werden, wenn
- die Erreichbarkeit des Gewerbebetriebes aufgrund der räumlichen Lage zur Baumaßnahme unmittelbar oder in erheblichem Maße durch diese eingeschränkt ist und
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch die Baumaßnahme in einschneidender oder existenzbedrohender Weise beeinträchtigt wird.
Vornehmlich sollen nur Gewerbebetriebe unterstützt werden, die im besonderen Maße von Kundenfrequenzen und Laufkundschaft abhängig sind. Freiberufler werden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen unterstützt.
Im Rahmen der Anwendung des Baustellenfonds hatte sich bei der örtlich gut eingrenzbaren Baumaßnahme „Am Fallersleber Tore“ herausgestellt, dass durch die Bearbeitung der Förderanträge ein hoher personeller Arbeitsaufwand entstanden ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch einen Baustellenfonds, der das ganze Stadtgebiet umfasst, ein noch höherer Aufwand erforderlich sein wird. Weil es sich um einen nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuss handelt, wird ein starkes Antragsaufkommen der Gewerbebetriebe erwartet, wobei jeder Antrag detailliert geprüft werden muss.
Finanzierung:
Für den Baustellenfonds standen in den Jahren 2011 - 2013 jeweils 100.000 € im Ansatz der Stabsstelle Wirtschaftsdezernat - 0800. Im Rahmen der bereits erfolgten Mittelanmeldungen 2018 konnte noch keine Höhe erforderlicher Haushaltsmittel beziffert werden. Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 einen noch zu bestimmenden Betrag zur Verfügung zu stellen. Hierzu erfolgt verwaltungsintern noch eine Abstimmung. Der Ansatz müsste in Abhängigkeit der Baumaßnahmen und zu erwartender Betriebsbeeinträchtigungen jährlich neu abgeschätzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,9 kB
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