Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05042-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Freibad Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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20.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage DS 17-05042 der BIBS-Fraktion vom 04.08.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.)
Die Errichtung der Lärmschutzwand an der Westgrenze des Schwimmbadgeländes ist Teil der vom Erschließungsträger gemäß dem Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Wohngebietes zu erbringenden Leistungen. Als terminliche Vereinbarung zur Errichtung der Lärmschutzwand enthält der städtebauliche Vertrag die Regelung:
„Die Lärmschutzwand am Schwimmbad muss bis zur Bezugsfertigkeit der ersten Hochbauten fertig hergestellt sein, spätestens aber bis zum Beginn der auf die Bezugsfertigkeit folgenden Freibadsaison.“
Diese Regelung ist unter Beteiligung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH festgelegt worden. Vor diesem Hintergrund besteht aktuell kein Verzug.
Zu 2.)
Die Pflicht zur terminlichen Koordinierung des Baus der Lärmschutzwand liegt nach dem Städtebaulichen Vertrag beim Erschließungsträger. Die Detailkoordinierung hat ein vom Erschließungsträger beauftragtes Landschaftsplanungsbüro durchgeführt. Auf Nachfrage hat der Erschließungsträger mitgeteilt, dass im Frühjahr 2017 eine Herstellung der Lärmschutzwand geplant war, durch verschiedene Umstände, die in der Verantwortung der ausführenden Firma liegen, sich die Baudurchführung trotz wiederholter Versuche der Verwaltung, auf die Beschleunigung der Baudurchführung hinzuwirken, verzögert hat.
Zu 3.)
Ein Heckenrückschnitt ist auf Veranlassung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH an der nördlichen Grundstücksgrenze erfolgt und steht nicht im Zusammenhang mit dem Bau der Lärmschutzwand. Entlang der Lärmschutzwand ist vorhandener, morbider Bewuchs entfernt worden und wird im Herbst dieses Jahres durch Neupflanzungen ersetzt.
