Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04480-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats vom 18.05.2017:

 

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird dringend gebeten, sich die Situation vor Ort anzuschauen und Vorschläge für Abhilfemaßnahmen zu unterbreiten.“

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG:

 

Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Personen, die auf dem Geh-/Radweg aus dem Baugebiet kommen, müssen zunächst ca. 2,50 m zurücklegen, um den parallel zur Grasseler Straße verlaufenden Gehweg zu erreichen. Dieser ist ca. 2,50 m breit, so dass Fußgänger eine Strecke von insgesamt ca. 5 m von der Lärmschutzwand bis zur Fahrbahn zurücklegen. In diesem Bereich sind sie für Verkehrsteilnehmer auf der Grasseler Straße deutlich wahrnehmbar.

 

Die Situation vor Ort ist übersichtlich und eindeutig. Vom Kreisverkehr bis hinter die Verkehrsinsel ist eine durchgezogene Linie (Verkehrszeichen 295 „Fahrstreifenbegrenzung“) vorhanden, die die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus untersagt. Die Verkehrsinsel ist mit Zeichen 222-20 („rechts vorbei“) versehen. Wer bei diesen eindeutigen Verhältnissen die Markierung, die Beschilderung und die baulichen Verhältnisse missachtet, tut dies nach Einschätzung der Verwaltung vorsätzlich und bewusst. Die Verwaltung hat daher die mit dem Beschluss verbundene Beschreibung an die Polizei weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um Überwachung.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise