Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05259-01
Grunddaten
- Betreff:
-
[S&G] Schmerzzentrum am Klinikum Salzdahlumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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07.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 26.08.2017 [Nr. 17-05259] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Schmerzambulanz wurde nicht grundsätzlich geschlossen, sondern lediglich die Ambulanzzulassung für gesetzlich Versicherte ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung nicht verlängert worden. Die KV-Patienten erhielten auf Zuweisung eines niedergelassenen Arztes die ambulante Schmerztherapie am Klinikum Braunschweig. Die stationäre Schmerztherapie und ambulante Schmerztherapie für BG-Patienten (Berufsgenossenschaft) und Privatpatienten wird fortgesetzt.
Zu Frage 2:
Wenn die Kassenärztliche Vereinigung die Ambulanzzulassung wieder aktiviert, kann das Behandlungsangebot der ambulanten Schmerztherapie neben BG-Patienten (Berufsgenossenschaft) und Privatpatienten auch für KV-Patienten fortgesetzt werden.
Zu Frage 3:
In Deutschland besteht ein duales Finanzierungssystem in der Krankenhausfinanzierung, die sich zwischen den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen aufteilt. Die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung durch die Bundesländer getragen, die Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten im Rahmen der Krankenhausvergütung. Die Investitionen von Baumaßnahmen für die Braunschweiger Krankenhäuser werden über Fördergelder des Landes Niedersachsen finanziert. Die ambulante Schmerztherapie wird über die gesetzliche Krankenkasse getragen. Somit ist eine Finanzierung aus den Fördergeldern für die ambulante Schmerztherapie nicht möglich.
