Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05255-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.08.2017 [17-05255] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) gibt jährlich aktualisierte Empfehlungen zu Standard- und Indikationsimpfungen, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Der aktuell gültige Impfkalender vom RKI ist in der Anlage beigefügt. Die Kosten der von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.

 

Zurzeit gibt es Impfempfehlungen für Tetanus, Diphtherie, Pertussis, hämophiles Influenzae Typ b, Poliomyelitis, Hepatitis B, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Influenza, humane Papillomviren. Impfungen umfassen die sogenannte „Grundimmunisierung“ (je nach Art der Impfung 1 – 3 Impfungen) und Auffrischimpfungen in unterschiedlichen Abständen, je nach Impfung. Idealerweise erfolgen die Impfungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, um einen möglichst guten Individualschutz und eine gute Herdenimmunität in der Bevölkerung  zu erreichen. Bei Kleinkindern und Kindergartenkindern erfolgen Impfungen bzw. Erinnerungen an Impfungen im Rahmen der sogenannten „U-Untersuchungen“ (Vorsorgeuntersuchungen U1 – U9) durch die niedergelassenen Kinderärzte. Weil die überwiegende Mehrheit der Kinder aus unterschiedlichen Indikationen im Laufe der Jahre den Kinderarzt aufsucht, hat dieser oft Gelegenheit, die Notwendigkeit von Impfungen anzusprechen bzw. zu impfen.

 

Schlechter sieht es schon aus bei der J1 zwischen 12 und 14 Jahren. Viele der Jugendlichen sind nicht mehr bei einem Kinderarzt angebunden. Die J1 wird in weniger als 50 % der Jugendlichen wahrgenommen. Zu diesem Zeitpunkt unterbleiben wichtige Auffrischimpfungen.

 

Zu Frage 2:

 

Im Rahmen der flächendeckend in Braunschweig durchgeführten verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung, die der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes durchführt, werden die Impfbücher der Kinder eingesehen und die erfolgten Impfungen dokumentiert. Die Daten werden über das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) in Hannover ausgewertet. Der Impfreport für den Erhebungsjahrgang 2016 liegt seit kurzem vor. Danach liegt Braunschweig mit dem Durchimpfungsgrad bei vielen Impfungen im Vergleich zu den anderen niedersächsischen Gebietskörperschaften im Spitzenbereich. Ein Auszug aus dem Impfreport ist in der Anlage beigefügt. Die Durchimpfungsrate in Braunschweig hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Sie zeigte sich in der Vergangenheit als sehr gut.

 

Zu Frage 3:

 

Das in 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz (PrävG) soll durch eine Reihe von Maßnahmen die Impfprävention fördern. So soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kindertagesstätte muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen.

 

Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten am 25. Juli 2017 wurde der Gesetzestext zu § 34 Abs. 10a Infektionsschutzgesetz (IfSG) wie folgt gefasst:

„Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden….“

Ziel dieser Vorgabe ist es also, die Eltern auf die besonderen Schutzmöglichkeiten, die durch Impfungen gegeben sind, insbesondere vor der Aufnahme in eine Kindergemeinschaftseinrichtung, hinzuweisen. Wenn das Kind noch nicht alle empfohlenen Impfungen erhalten hat, können die Eltern zusammen mit der Ärztin oder dem Arzt vor dem Hintergrund der neuen Lebenssituation des Kindes entscheiden, welche Impfungen ggf. noch durchgeführt werden sollen. Eine Impfpflicht ergibt sich hieraus nicht.

 

Bislang ist das Gesundheitsamt für eine Impfberatung von Eltern aus den Kindertagesstätten nicht angefragt worden. Angesichts der hohen Durchimpfungsrate der Kinder in Braunschweig sind wahrscheinlich die allermeisten Kinder bei Aufnahme in den Kindergarten geimpft.

 

Die der Stadt Braunschweig zugewiesenen Geflüchteten wurden zu einem hohen Prozentsatz aktiv durch Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes Braunschweig entsprechend der STIKO-Empfehlung geimpft.
 

 

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Anlagen

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