Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05382
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit im öffentlichen Raum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
12.09.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 22.08.2017 wurde der Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion „Schutz der Fußgängerzone in Braunschweig vor islamischen Terror“, Drucksache 17-05201, abgelehnt. Stattdessen wurde sich mit der Ausschussvorsitzenden zwischenzeitlich darauf verständigt, einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses mit dem Betreff „Sicherheit im öffentlichen Raum“ vorzusehen und dazu eine kurze schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur aktuellen Situation erbeten.
Der Schutz vor terroristischen Straftaten ist eine originäre Aufgabe der Polizei. Der nachfolgende Text wurde daher mit der Polizeiinspektion Braunschweig abgestimmt.
Allgemein besteht derzeit in Deutschland eine erhöhte abstrakte Gefahr islamistisch motivierter Terroranschläge. Eine abstrakte Gefahr ist eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Fall ihres Eintritts eine Gefahr darstellt. Eine solche Gefahr ist nach den islamistisch motivierten Anschlägen, z. B. auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, grundsätzlich gegeben. Eine konkrete Gefahr sieht die Polizei derzeit nicht. Dieses wäre eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein solches Schadensereignis in Braunschweig eintreten wird. Dafür gibt es derzeit keine Anhaltspunkte.
Im Hinblick auf die erhöhte abstrakte Gefahrenlage werden von Polizei und Ordnungsbehörde aber, insbesondere bei Großereignissen, wie dem Magnifest, beim Schoduvel, beim Weihnachtsmarkt oder beim Braunschweiger Nachtlauf entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Anstelle von baulichen Schutzmaßnahmen kommen aktuell anlass-, zeit- und raumbezogen mobile Sperren, z. B. durch schwere Kraftfahrzeuge, in Betracht. Außerdem können temporäre Verkehrsumleitungen und Straßensperrungen für den Kraftfahrzeugverkehr verfügt und umgesetzt werden. Darüber hinaus werden verstärkt Polizeistreifen, zum Teil auch mit Pferden und/oder mit Maschinenpistolen bewaffnet, eingesetzt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kommt im Einzelfall auch eine temporäre Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr in Betracht, wie z.B. beim letzten Schoduvel.
Mit diesen Maßnahmen soll eine größtmögliche Sicherheit erzielt werden, obgleich auch festzustellen ist, dass es eine absolute Sicherheit vor terroristischen Anschlägen nicht geben kann.
