Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Aufhebung der Vereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zur Übernahme des Brandschutzes auf dem Flughafen durch die Berufsfeuerwehr Braunschweig wird mit Wirkung vom 16. Oktober 2017 zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die o. g. Vereinbarung ist vom Rat der Stadt Braunschweig am 12. Dezember 2000 beschlossen worden (Drucksachen-Nr. 4594/00 und 4678/00). Die Berufsfeuerwehr Braunschweig hat den Brandschutz auf dem Flughafen am 1. Januar 2001 übernommen. Unter dem 11. September 2001 hat der Rat der 1. Änderung der Vereinbarung zugestimmt (Drucksache-Nr. 5665/01).

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH als Rechtsnachfolgerin der Flughafengesellschaft Braunschweig mbH um vorzeitige Aufhebung der o. g. Vereinbarung zum 16. Oktober 2017 gebeten. Die Kündigung soll unter Nichteinhaltung der im § 8 vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen (§ 8 (2) der Vereinbarung lautet: „Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer 24-monatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres möglich.“). Begründet wird die vorzeitige Aufhebung damit, dass der stetige Kostendruck sowie die sich weiter entwickelnden rechtlichen Grundlagen dazu führen, auch etablierte Kooperationen zu überprüfen. Im Zuge dieser Überprüfung ist die Flughafengesellschaft zu der Erkenntnis gelangt, den Flughafenbrandschutz zukünftig durch die Werksfeuerwehr ausüben zu lassen. Der Feuerwehrausschuss wurde darüber bereits informiert (Mitteilung-Nr. 17-04649).

 

Die Verwaltung hat den Wunsch der Flughafengesellschaft geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass gegen eine vorzeitige Aufhebung der Vereinbarung zum 16. Oktober 2017 keine Bedenken bestehen.

 

Die Stadt verzichtet auf Grund der vorzeitigen Aufhebung der Vereinbarung im Haushaltsjahr 2017 auf anteilige Erträge in Höhe von rd. 200 T€. In den Folgejahren betragen die Mindererträge 955 T€ jährlich.

 

Durch die Aufhebung der Vereinbarung entstehen bei der Flughafengesellschaft zwar jährlich Kosteneinsparungen von 955 T€, in 2018 aber einmalig Sachkosten von rd. 30 T€ für die Ausstattung mit Brandschutzausrüstung für eigenes Personal. Den bei der Feuerwehr entstehenden Mindererträgen von 955 T€ steht ein entsprechend dem Eigentumsanteil der Stadt an der Flughafengesellschaft von rd. 44 Prozent verringerter Verlustausgleich von jährlich rd. 424 T€ (2018 wegen der einmaligen Sachkosten rd. 411 T€) gegenüber. Es ergibt sich eine Belastung des städt. Haushalts in 2018 von rd. 544 T€ und ab 2019 von rd. 531 T€.

 

Eine Personalkosteneinsparung tritt bei der Stadt nicht ein. Mit der Freisetzung des auf dem Flughafen eingesetzten städtischen Feuerwehrpersonals (drei Funktionen = 15 Planstellen/Dienstkräfte) besteht vorzeitig die Möglichkeit, dieses Personal auf drei bei der Berufsfeuerwehr eingesetzten Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) einzusetzen. Damit kann schon im Jahr 2017 die Empfehlung des Gutachters FORPLAN weitgehend umgesetzt werden, der mit der Einführung staffelbesetzter HLF (Besetzung mit sechs statt fünf Einsatzkräften) einen wesentlichen Punkt zur Verbesserung des Schutzzielerreichungsgrades gesehen hat. Der Gutachter hat prognostiziert, dass mit der Einführung staffelbesetzter HLF der Schutzzielerreichungsgrad um ca. 7,6 Prozent verbessert werden kann.
 

 

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Anlagen

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