Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05084
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Edith Stein; Brandschutzsanierung und Raumprogramm für eine bauliche Erweiterung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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15.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage, Raumbedarf
Die Grundschule Edith Stein ist eine katholische Bekenntnisschule mit stadtweitem Einzugsbereich. Die Schule wird zweizügig geführt (ca. 165 bis 175 Schülerinnen und Schüler insgesamt) und erfreut sich einer konstant guten Nachfrage. In Relation zur gesamtstädtischen Entwicklung der Schülerzahlen kann die Zweizügigkeit der Schule auch mittel- bis langfristig unterstellt werden. Für einen funktionierenden Schulbetrieb benötigt die Schule u. a. acht Allgemeine Unterrichtsräume (AUR), drei Fachunterrichtsräume (FUR) Musik, EDV, Werken, vier Gruppenräume und zwei Räume für die bestehenden Schulkindbetreuungsangebote.
Eine ausreichende Zahl an Gruppenräumen, eine Sporthalle/ Mehrzweckhalle fehlen der Schule bisher. Der FUR EDV ist nur 20 m² groß und damit zu klein.
2. Erforderliche Brandschutzsanierung
Zentraler Bestandteil der Brandschutzsanierung der Grundschule Edith Stein ist die Realisierung eines zweiten baulichen Rettungsweges sowohl für das Haupt- als auch für das Fachwerknebengebäude.
Nach der hauptamtlichen Brandschau am 20. Januar 2015 und der daraus resultierenden bauordnungsrechtlichen Genehmigungssituation musste für das 1. und 2. Obergeschoss des Fachwerknebengebäudes der Grundschule Edith Stein ab Juli 2015 die Nutzung von vier Räumen untersagt werden. Mit dieser Nutzungsuntersagung entfiel die Nutzung der FUR Werken und Musik sowie die Nutzung der beiden Schulkindbetreuungsräume. Damit konnte der Fachunterricht vorübergehend nicht mehr nach den curricularen Vorgaben erteilt werden. Eine der beiden bestehenden Schulkindbetreuungsgruppen wurden vorübergehend in die Grundschule Veltenhof und in Räumlichkeiten des Trägers ausgelagert. Einen Ersatz für die gesperrten Fachunterrichtsräume gab es zunächst nicht.
Die Ausgangslage (Sperrung des Fachwerknebengebäudes, fehlende zweite bauliche Rettungswege im Haupt- und Fachwerknebengebäude als denkmalgeschützte Gebäude sowie fehlende Raumressourcen) hatte eine Untersuchung verschiedener Varianten von möglichen baulichen Maßnahmen zur Folge.
Im Zusammenhang mit der notwendigen Brandschutzsanierung wurden als Sofortmaßnahme im Jahr 2016 die Verwaltung aus dem Hauptgebäude in das Fachwerknebengebäude verlagert (1. und 2. Obergeschoss) und die Räume der ehemaligen Verwaltung zu Unterrichtsräumen umgebaut. Damit steht der Schule seit diesem Zeitpunkt auch der FUR Musik wieder zur Verfügung. Zwei Räume im Erdgeschoss im Fachwerknebengebäude können seit Herbst 2016 wieder für den Werkunterricht und eine Schulkindbetreuungsgruppe genutzt werden. Die Auslagerung der Schulkindbetreuungsgruppe in Veltenhof konnte seitdem beendet werden. Die andere Betreuungsgruppe ist nach wie vor ausgelagert.
Basierend auf dem Brandschutzkonzept soll ergänzend zu den vorgezogenen Maßnahmen das Bestandsgebäude ganzheitlich brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Herstellung der geforderten Qualitäten der Tragkonstruktion sowie Wände und Decken.
In einem weiteren Schritt soll am Süd-Westgiebel ein Anbau zur Sicherstellung des 2. Baulichen Rettungsweges und der Bereitstellung der fehlenden Unterrichtsräume mit der Integration eines Aufzugs (Inklusion) zur Schaffung der Barrierefreiheit errichtet werden. Zusätzlich sind als Ersatz zu den Außentoiletten Sanitäranlagen in diesem neuen Baukörper geplant.
3. Raumprogramm
Die erforderlichen brandschutzrechtlichen Maßnahmen gaben den Anlass, die Schule auch hinsichtlich fehlender Raumressourcen zu überprüfen, um Defizite in einer Gesamtbaumaßnahme zu beseitigen.
Das Gesamtraumkonzept sieht neben der bereits erfolgten Umwidmung des Fachwerknebengebäudes und des 1. Obergeschosses im Hauptgebäude (Räume der ehemaligen Verwaltung) einen giebelseitigen Anbau an das Hauptgebäude vor. Mit dem Erweiterungsbau muss die Schule künftig auf das „grüne Klassenzimmer“ verzichten, weil dort der Anbau platziert wird. Mit der Anbindung des Erweiterungsbaus an das Hauptgebäude entfallen Nutzungen, die im Anbau im 2. Obergeschoss neu entstehen. Der im Anbau (2. OG) neu zu schaffende Raum für Inklusion und Medien dient als Kompensation für fehlende Gruppenräume. In diesem Anbau (siehe Lageplan) sind folgende Nutzungen vorgesehen:
Raum | Größe je | Beschreibung |
drei Unterrichts-räume | 60 m² | - FUR Werken im Erdgeschoss - FUR Musik im 1. Obergeschoss - Raum für Inklusion und Medien im 2. Ober- geschoss (als Ersatz für bereits vorhandene Nutzungen, die mit der Anbindung des Anbaus an das Hauptgebäude entfallen werden)
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WC-Anlage |
| Kellergeschoss als Ersatz für die Außentoiletten |
Der Anbau soll aus Brandschutzgründen ein massives Treppenhaus erhalten. Ferner ist der Einbau eines Fahrstuhls für einen barrierefreien Zugang vorgesehen.
Im Fachwerknebengebäude sollen künftig zwei Räume für Schulkindbetreuung im Erdgeschoss genutzt werden, da der FUR Werken im Anbau neu entsteht. Im 1. und 2. Obergeschoss ist bereits die Unterbringung der Verwaltung mit Lehrerzimmer, Schulsekretariat, Büro Schulleitung, Lehrmittel/Lager realisiert. Dort gibt es noch eine kleine Reservefläche für die Verwaltung.
Mit der notwendigen Neuorganisation der bisherigen Nutzungen werden im Hauptgebäude folgende Räume vorhanden sein:
Raum | Geschoss |
drei AUR | Erdgeschoss |
zwei AUR, ein FUR EDV, ein Gruppenraum | 1. Obergeschoss |
drei AUR, Schülerbibliothek | 2. Obergeschoss |
Nach dem Abschluss der Brandschutzsanierung und der baulichen Erweiterung verfügt die Schule mit Ausnahme einer kombinierten Sport-/Mehrzweckhalle über die für ihren Betrieb erforderlichen Raumressourcen (inkl. eines ausreichend großen EDV-Raumes).
4. Kosten und Finanzierung
Für die Herstellung des Anbaus und die geplanten Umwidmungen im Gebäude wird mit einem groben Kostenrahmen von rd. 2,20 Mio. € gerechnet. Die Brandschutzmaßnahmen im Bestand werden voraussichtlich einen Kostenrahmen von 1,02 Mio. € erzeugen, wovon
270 T€ bereits umgesetzt worden sind. Danach ergibt sich ein Gesamtkostenvolumen von rd. 3,22 Mio. €.
Zum Haushaltsplanentwurf 2018/IP-Entwurf 2017 – 2021 sind folgende Finanzraten unter dem Projekt GS Edith Stein/Brandschutzmaßnahmen (4E.210181) vorgesehen:
| bis 2017 in Mio. € | 2018 in Mio. € | 2019 in Mio. € | Gesamt in Mio. € |
4E.210181 GS Edith Stein | 1,15 | 0,50 | 0,50 | 2,15 |
Die zusätzlich benötigten Finanzmittel in Höhe von rd. 1,07 Mio. € sollen im Zuge der weiteren Haushaltsberatungen haushaltsneutral eingestellt werden. Der Rat wird über den Haushalt 2018 voraussichtlich im Februar nächsten Jahres entscheiden.
5. Ausblick
Es besteht die Möglichkeit, die Schule an ihrem Standort perspektivisch in einem weiteren Bauabschnitt zur Ganztagsschule weiterzuentwickeln. Daher ist der jetzt erforderliche Anbau so geplant, dass sich an diesen die Ganztagsinfrastruktur anschließen könnte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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