Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05231-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Lagerflächen der Firma Eckert & Ziegler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Beantwortung
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05.09.2017
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Sachverhalt
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel vom 25. August 2017 (DS 17-05231) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung ist derzeit zu verschiedenen Aspekten in Abstimmung mit der Firma
Eckert & Ziegler. Dies basiert auf dem von dem Unternehmen angebotenen Moratorium aus Februar 2017 und dem anschließend von den politischen Gremien ergangenen Auftrag zur weiteren Abstimmung. Die Abstimmungen umfassen neben den möglichen Inhalten eines neuen Bebauungsplans, dem angebotenen Verzicht auf die Behandlung von Abfällen aus dem Kernkraftwerk-Rückbau oder aus der Asse auch den Umgang mit den Anträgen für die beantragte Halle zur Konditionierung von radioaktiven Abfällen und für die Befestigung und Nutzung von Lager- und Containerflächen. In der Mitteilung 17-04963 legt die Verwaltung dar, dass eine neue Halle mit dem Nutzungszweck Lagerhalle der Aufnahme von Containern aus dem bisherigen Freibereich dienen wird.
Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Die Verwaltung hat mit dem Unternehmen abgestimmt, dass der aktuell vorliegende Antrag einer zeitlichen Befristung unterliegen wird. Die Befristung soll so terminiert werden, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Fertigstellung der neuen Halle die Genehmigung für die Containerlagerflächen erlischt. Das Unternehmen hat deutlich gemacht, dass für betriebslogistische Zwecke auch dauerhafte Lagerflächen benötigt werden. Welchen Umfang solche Flächen haben werden, ist Gegenstand der weiteren Abstimmung.
Weitere Möglichkeiten zur Herrichtung und Nutzung von Containerlagerflächen bestimmen sich nach den Festsetzungen eines neuen Bebauungsplans. Die Verwaltung wird dazu den politischen Gremien im Herbst eine Beratungs- und Beschlussvorlage zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans vorlegen.
Zu 2:
Aktualisierte Unterlagen für eine Halle zur alleinigen Lagernutzung liegen der Verwaltung noch nicht vor. Grundsätzlich ist auch innerhalb einer neuen Halle ein Stapeln von Containern denkbar. Die Höhenentwicklung einer neuen Halle wird sich ebenfalls nach den Festsetzungen eines neuen Bebauungsplans richten. Hierbei ist festzustellen, dass durch die bestehende Richtfunktrasse die Höhenentwicklung wie bereits im Bebauungsplan TH 22 begrenzt sein wird.
Zu 3.
Der Verzicht auf die Behandlung von Müll aus dem Kernkraftwerk-Rückbau oder aus der Asse soll verbindlich im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung parallel zum Bebauungsplan getroffen werden. Unabhängig davon müssen zukünftige Anträge baurechtlich die Festsetzungen eines neuen Bebauungsplans einhalten.
