Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05227-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmschutz am Forschungsflughafen Braunschweig-Wolfsburg wirkungsvoll umsetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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12.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 23. August 2017 (17-05227) wird in Abstimmung mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg hat folgende Betriebszeiten:
1. Der Flughafen ist ein Verkehrsflughafen mit den Betriebszeiten Mo.-Fr.: 07:00-22:00 Uhr
sowie Sonn- und feiertags: 08:00-21:00 Uhr (Sommer) bzw. 08:00-17:45 Uhr (Winter).
2. Gemäß der Betriebsgenehmigung vom Oktober 2012 und den immissionsschutz-
rechtlichen Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafenausbau vom
15. Januar 2007 dürfen nachts (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) täglich nicht mehr als
sechs Flugzeuge mit einem Außenwert von mehr als 75 dB(A) starten oder landen. Der
Planfeststellungsbeschluss und die Genehmigung sind bestandskräftig und damit auch
für den Flughafen bindend.
3. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zudem im
Zeitraum zwischen 00:00 und 05:00 Uhr (sog. „Kernzeit der Nacht“) die Nachtflug-
bewegungen auf – über das Jahr betrachtet – durchschnittlich eine Bewegung pro Woche,
also maximal 52 Starts oder Landungen pro Jahr zu beschränken. Diese Beschränkung
wirkt nach Aussage der Gesellschaft faktisch wie ein Nachtflugverbot. Die Auflage wird
vom Flughafen selbstverständlich strikt eingehalten und die tatsächlichen Zahlen
liegen deutlich darunter. Ich verweise hierzu ergänzend auf die zu dieser Sitzung
vorgelegte Stellungnahme 17-05299-01 vom 7. September 2017 zur Anzahl der
Nachflüge in 2015, 2016 und 2017.
Zu Frage 1:
Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH teilt hierzu wie folgt mit:
Auf der Nordseite des Flughafens (in möglichst großer Nähe zum Vorfeld als Flächenemissionsquelle) wurde wiederholt versucht, die Störwirkung der GPU zu erfassen; dies setzt aber eine entsprechende substantielle Wahrnehmung voraus. Das Lärmgeschehen wurde aber vor allem von Roll- und Flugbewegungen sowie von der Bundesautobahn BAB 2 als Linienquelle geprägt; der Betrieb selbst der lautesten und direkt an der nördlichen Vorfeldgrenze positionierten GPU war als Einzelschallquelle kaum zu identifizieren. Dies wird von dem Bodenverkehrslärmgutachten, das im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegt wurde, gestützt.
Ergänzend verweist die Verwaltung auf Ihre Mitteilung vom 22. November 2016
(16-02955-01) zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 23. November 2016 zur Problematik von Lärmmessungen am Flughafen.
Zu Frage 2:
Ich verweise hierzu auf meine ebenfalls zur heutigen Sitzung vorgelegte Stellungnahme vom 7. September 2017 (17-05307-01) zu möglichen Lärmreduzierungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung beurteilt die Arbeit der Fluglärmschutzkommission Braunschweig-Wolfsburg als positiv und zielführend. Ich verweise hierzu auf die auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) vorliegenden Protokolle der Sitzung dieses Gremiums: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/verkehr/luftverkehr/fluglaerm/fluglaermschutzkommission/fluglaermschutzkommission_braunschweigwolfsburg/fluglaermschutzkommission-braunschweig-133577.html.
