Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05302-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 30. August 2017 (17-05302) wird wie folgt Stellung

genommen:

 

Die Stadt Braunschweig betreibt mit der Umsetzung des Wohnraumversorgungskonzepts im eine große Wohnungsbauoffensive auf Basis dieses beschlossenen Konzepts. Wohnraum für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger zu bieten, auch für Haushalte mit geringeren Einkommen, ist dabei ein wichtiges Anliegen der Stadt.

 

Viele Wohnbauprojekte werden in Kooperation mit Wohnungsbaugenossenschaften und der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Nibelungen durchgeführt und auch die Kooperation mit privaten Investoren trägt Früchte.

 

Das im Wohnraumversorgungskonzept 2015 formulierte ambitionierte Ziel „Planungsrecht für 5.000 neue Wohneinheiten von 2013 bis 2020“ wird daher aktiv umgesetzt.

 

Die in den Jahren 2015 und 2016 fertig gestellten Planungen erfüllen aufgrund der engagierten Arbeit die in dem sehr anspruchsvollen Zeitplan gesetzten Ziele und übertreffen sie noch um rd. 250 Wohneinheiten. 2015 wurden 3.419 Wohneinheiten für den Zeitraum 2015 – 2017 veranschlagt, tatsächlich sind weit über 3.600 WE in diesem Zeiraum planerisch verbindlich vorbereitet worden.

 

Mit den vielfältigen Projekten, die zum Teil bereits realisiert sind oder sich in Bau, Planung oder Vorbereitung befinden, kann das Ziel „Planungsrecht für 5.000 neue Wohneinheiten von 2013 bis 2020“ nach derzeitiger Einschätzung vollständig erreicht werden.

 

Tatsächlich könnten nach derzeitiger Prognose des Planungsverlaufes bis 2019 sogar über 7.800 Wohneinheiten vorbereitet sein, während 2015 nur mit gut 6.000 Einheiten gerechnet wurde. Durch die bereits umgesetzten und die projektierten Wohnbauvorhaben ist eine deutliche Angebotserweiterung auf dem Braunschweiger Wohnungsmarkt zu erwarten.

 

Die in Umsetzung befindlichen Maßnahmen „Quote für sozialen Wohnungsbau im Neubau“, „kommunales Wohnraumföderprogramm“, und „Ankauf von Belegungsbindungen“ bereiten zudem ein verbessertes Angebot von Wohnraum für einkommensschwache Haushalte vor.

 

Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Die im Wohnraumversorgungskonzept 2015 veranschlagten Entwicklungen im bebauten Innenbereich (§ 34 BauGB) sind, wie im Wohnraumversorgungskonzept unter V.1.5 erläutert, gerundete Durchschnittswerte der Jahre 2009 bis 2014. Für die Jahre 2015 und 2016 wurden daher pauschal je 330 Wohneinheiten durch Innenentwicklung im Wohnraumversorgungskonzept veranschlagt.

 

2015 sind 292 Wohneinheiten, 2016 434 Wohneinheiten im Bereich der Innenentwicklung entstanden. Darin enthalten ist unter anderem das Projekt „Noltemeyerhöfe“ mit 242 WE.

 

Die 2015 angenommenen Mengen der Wohneinheiten werden im Durchschnitt also übertroffen.

 

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2016 wurden die Bebauungspläne „Alsterplatz“, „Cyriaksring 55“, „Okeraue“, „An der Schölke“ und „Parkkamp“ durch Satzungsbeschluss rechtskräftig. Hinzu kommen die bisher in 2017 beschlossenen Bebauungspläne „Stöckheim-Süd“, “Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ und „Mittelweg-Südwest“.

 

Mit diesen rechtskräftigen Plänen wurde in 2016 und dem bisherigen Jahr 2017 neues Planungsrecht für rd. 1.600 Wohneinheiten allein durch Bebauungspläne geschaffen.

 

In einem fortgeschrittenen Planungsstand befinden sich die Bebauungspläne „Dibbesdorfer Straße-Süd“, „Nordanger - 2. BA Taubenstraße“, sowie „Otto-Bögeholz-Straße“ mit über 600 projektierten Wohneinheiten. Ihre Fertigstellung wird zwischen Ende 2017 und Mitte 2018 angestrebt.

 

Zudem wird für 2018 an der Fertigstellung der Planung für die großen Wohnbauprojekte „Feldstraße - Kälberwiese“, „Trakehnenstraße - Breites Bleek“, „Ernst-Amme-Straße“, „Holzmoor-Nord“ und „Kurzekampstraße Südwest“ gearbeitet. In diesen Projekten sind weitere über 1.700 Wohneinheiten geplant.

 

 

Zu Frage 3:

Bei den Projekten „Baumschulenweg-Ost“ und „Holzmoor-Nord“ hat sich der geplante Zeitpunkt der angestrebten Beschlussfassung von 2017 auf 2018 verschoben.

 

In 2017 konnte aber bereits der Satzungsbeschluss für das 2015 noch nicht veranschlagte Projekt „Parkkamp“ gefasst werden. Zudem werden die Satzungsbeschlüsse für die Projekte „Nordanger“ und „Otto-Bögeholz-Straße“ bereits früher als 2015 noch geplant, angestrebt.

 

Ein detaillierter Sachstandsvergleich zwischen Wohnraumversorgungskonzept 2015 und dem aktuellen Planungsstand ist in der Anlage 1 beigefügt.
 

 

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Anlagen

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