Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05241-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturdenkmale in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
12.09.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 24. August 2017
(17-05241) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.
Der Sammel-Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Braunschweig vom 31. März 1959 folgten sechs weitere Verordnungen. Die letzte entsprechende Verordnung wurde mit Datum vom 19. Mai 1987 wirksam. In den Verordnungen wurden insgesamt 16 Naturdenkmale, die sich auf Bäume und 17 Naturdenkmale, die sich auf Quellen, Sandmagerrasen, sonstige Landschaftsbestandteile und Grabenläufe beziehen, sichergestellt.
Da vom 19. September 1989 bis Mai 2002 die Baumschutzsatzung auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig galt und der Baumbestand somit einen weitreichenden Schutz genoss, gab es in diesem Zeitraum keine Veranlassung, weitere Verordnungen zur Sicherstellung von Bäumen per ND-Verordnung zu erlassen.
Im Mai 2002 wurde die Baumschutzsatzung durch Beschluss des Rates aufgehoben. Die Mehrheit des Beschlussorgans vertrat die Auffassung, der Bürger gehe verantwortungsbewusst mit dem vorhandenen Baumbestand um, sodass eine entsprechende Satzung unnötiger bürokratischer Aufwand sei; dies war analog auch für einen Schutz mittels ND-Verordnung anzunehmen.
Die BiBS-Fraktion hat zur Ratssitzung am 20. März 2012 beantragt, in Braunschweig wieder eine Baumschutzsatzung einzuführen. Es bestand politischer Konsens dahingehend, dass hierzu - zu gegebener Zeit - seitens der Politik Zielvorgaben an die Verwaltung übermittelt würden.
Zu 2.
Mit Stand vom Juli/August 2017 gibt es auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig 10 Naturdenkmale, die sich auf Bäume und 17 Naturdenkmale die sich auf Quellen, Sandmagerrasen, sonstige Landschaftsbestandteile und Grabenläufe beziehen.
Zu 3.
Die Frage wird so verstanden, wie eine möglichst vollständige Erfassung und Sicherstellung aller naturdenkmalwürdigen Bäume erfolgen könnte.
Nach Vorgaben der Rechtssprechung ist es hierzu zunächst erforderlich, dass die Auswahl zu schützender Bäume auf der Basis eines repräsentativen Prüfungsprozesses zu erfolgen hat.
Diese anspruchsvolle Aufgabe bindet im erheblichen Maße Ressourcen und Kapazitäten, so dass eine Bearbeitung jeweils nur etappenweise erfolgen konnte und kann.
Nunmehr sind die vorbereitenden Arbeiten für eine neue Sammelverordnung zur Sicherstellung von Bäumen als Naturdenkmal soweit fortgeschritten, dass nach derzeitigem Stand in diesem Schritt ca. 40 besonders markante Bäume geschützt werden könnten.
Aus dieser Zahl wird bereits deutlich, dass dieses Instrument nur eine vergleichsweise kleine Teilmenge des Baumbestandes schützen kann und niemals einen umfassenden Schutz wie eine Baumschutzsatzung bewirkt.
Es ist vorgesehen, die Verordnung nach Durchführung der notwendigen internen und externen Beteiligungsschritte (Eigentümer der Objekte, Träger öffentlicher Belange, anerkannte Naturschutzvereinigungen) sowie der öffentlichen Auslegung zeitnah den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass nach der eigentlichen Unterschutzstellung auch die eigentliche Anwendung der ND-Verordnung weiterhin Ressourcen binden wird (u.a. Kontrolle der Verkehrssicherheit, Pflegemaßnahmen etc.).
