Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-05414

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverahlt:

In der Ratssitzung vom 16.05.2017 zeigte sich OB Markurth in Bezug auf das geplante interkommunale Gewerbegebiet zuversichtlich, dass Enteignungen nicht möglich sein könnten („Will man uns da enteignen? Na, das möchte ich mal sehen!“). In Antwort auf eine Anfrage im Bezirk Timmerlah-Geitelde-Stiddien, wie die Verwaltung ausschließen wolle, dass es zu keinen Enteignungen komme, teilte die Verwaltung mit, dass Enteignungen „nur zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig seien und auch „nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen“ dürften. Auch sind nach dem Baugesetzbuch § 116 „vorzeitige Besitzeinweisungen“ möglich, die durch die jeweiligen Enteignungsbehörden durchgeführt werden. Mögliche Gründe für eine „vorzeitige Besitzeinweisung“ von Grundstücken könnten auch damit begründet werden, dass in Braunschweig ein Mangel an Gewerbeflächen besteht. Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie interpretiert die Verwaltung den Begriff "zum Wohle der Allgemeinheit" vor dem Hintergrund von Enteignungen und vorzeitigen Besitzeinweisungen?           


2. Wieviele Grundstücke wurden seit 2010 enteignet bzw. für wieviele Grundstücke erfolgte seit 2010 eine vorzeitige Besitzeinweisung?

 

3. Derzeit arbeitet die Braunschweiger Stadtverwaltung an der Machbarkeitsstudie zur Realisierung des interkommunalen Gewerbegebietes Stiddien-Beddingen. Nachdem zuletzt eine Consultingfirma mit der Umsetzung der zweiten Phase der Machbarkeitsstudie beauftragt wurde, die offenbar ausschließlich von Braunschweiger Seite aus finanziert wird, stellt sich die Frage nach der Aufteilung / Kompetenzen / Arbeitsteilung zwischen den beteiligten Kommunen. Inwieweit beteiligt sich die Stadt Salzgitter an den Kosten?

 

 

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