Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05306-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersthelfer-App für Braunschweig?!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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13.09.2017
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Sachverhalt
- 1 -
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.08.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Ersthelfer-Apps dienen dazu, das versorgungsfreie Intervall zwischen dem Eintritt eines Herz-Kreislaufstillstandes und dem Eintreffen des Rettungsdienstes durch adäquate Erste-Hilfe-Maßnahmen zu überbrücken. Der Verein „Mobile Retter e.V.“ ist ein Anbieter einer solchen Ersthelfer-App. Nach eigenen Angaben des Vereins wird die App in fünf Städten bzw. Kreisen bereits eingesetzt. Im Weiteren ist die Einführung geplant, worunter sich auch der Kreis Peine befindet. Es sind vereinzelt weitere Anbieter solcher Apps durch Recherchen der Verwaltung bekannt. Diese haben ihre Apps aber jeweils nur in einzelnen Städten eingeführt und speziell an die organisatorischen und technischen Voraussetzungen des Rettungsdienstes und der Leitstelle der jeweiligen Stadt angepasst.
Eine Frage, die im Zusammenhang mit diesen Apps in der Fachwelt diskutiert wird, ist, wie man garantieren kann, dass die alarmierten Ersthelfer eine definierte Mindestqualifikation besitzen. Diese muss gegeben sein, um adäquate Erste-Hilfe zu leisten. Um das kontinuierlich durch wiederkehrende Abfrage der Qualifikation der Ersthelfer sicherzustellen, ist ein hoher organisatorischer und personeller Aufwand seitens der Verwaltung notwendig. Eine weitere ungeklärte Frage ist, wie man garantieren kann, dass die Ersthelfer die persönlichen medizinischen Informationen über die Notfallpatienten nicht missbrauchen, in deren Besitz sie durch die Alarmierung und den Einsatz kommen.
Insgesamt kann aber auch beim Einsatz von Ersthelfer-Apps weiterhin nicht auf das möglichst schnelle Eintreffen des Rettungsdienstes verzichtet werden. Es ist nämlich nicht garantiert, dass die Ersthelfer das Wissen und Können eines Notfallsanitäters bzw. Notarztes besitzen und immer das nötige medizinische Equipment mitführen.
Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verwaltung liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Ersthelfer-Apps vor. Somit kann keine belastbare Aussage darüber getroffen werden, ob diese Apps eine Verbesserung bringen können. Einzelne positive Erfahrungsberichte aus anderen Landkreisen ändern diese Einschätzung seitens der Verwaltung nicht.
Zu Frage 2:
Eine sinnvolle Implementierung einer Ersthelfer-App in der Stadt Braunschweig wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Die Gründe dafür liegen in einer deutlich dichteren Vorhaltung von Rettungswagen und Notärzten und damit der schnelleren Versorgung durch den Rettungsdienst, als im Vergleich zu ländlichen Räumen. Weiterhin wird im Randbereich des Stadtgebietes das versorgungsfreie Intervall durch sog. „First-Responder“-Einheiten einzelner Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr verkürzt. Diese Einheiten werden beim Verdacht auf einen Herz-Kreislaufstillstand alarmiert. Ihre räumliche Nähe zum Notfallort erzielt einen Zeitvorteil gegenüber dem professionellen Rettungsdienst. Insgesamt sind die Eintreffzeiten des Rettungsdienstes bei Herz-Kreislaufstillstand im deutschlandweiten Vergleich in Braunschweig unterdurchschnittlich kurz. Die Mitglieder der Frist-Responder-Gruppen haben eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung und werden regelmäßig von Rettungsdienstmitarbeitern fortgebildet. Im Rahmen der Überarbeitung der Alarm- und Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr (siehe Stellungnahme 17-05300-01) wird derzeit auch geprüft, die zuständige Ortsfeuerwehr bei Verkehrsunfällen grundsätzlich mitzualarmieren.
Zu Frage 3:
Die technischen Kosten würden bei einer Beteiligung am in Peine in der Einführung befindlichen System „Mobile Retter“ zwischen ca. 7.000 € und ca. 10.000 € jährlich liegen.
Die organisatorischen und personellen Kosten sind nicht abschließend abschätzbar. Durch den entstehenden hohen Aufwand wird aber mit mindestens jeweils einer Personalstelle im ärztlichen und verwaltungstechnischen Bereich gerechnet.
