Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05261-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Grundschule Lamme für den Ganztagsbetrieb; bauliche Umsetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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15.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Raumprogramm für die bauliche Erweiterung der Grundschule Lamme und die Schaffung der Ressourcen für den Ganztagsbetrieb wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen
- einen Flächenausgleich für die durch den Neubau auf dem Schulgelände verlorengehende
Schulhoffläche durch eine südliche Erweiterung des Schulgeländes zu schaffen und
- wie eine ggfs. notwendig werdende erneute Erweiterung der Raumkapazitäten problemlos
ohne großen Aufwand umgesetzt werden könnte.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 321 - Lehndorf-Watenbüttel - hat in seiner Sitzung am 13. September 2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Dem erforderlichen Raumprogramm und den weiteren Maßnahmen zur Schaffung der Ressourcen für den Ganztagsbetrieb in der Grundschule Lamme wird zugestimmt.
Der Stadtbezirksrat Lehndorf-Watenbüttel fordert
- als spätesten Termin für den Beginn des Ganztagsbetriebs das Schuljahr 2020/2021 und
- einen schrittweisen Abbau der mobilen Schulräume mit Abschluss der Baumaßnahmen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen
- einen Flächenausgleich für die durch den Neubau auf dem Schulgelände verlorengehende
Schulhoffläche durch eine südliche Erweiterung des Schulgeländes zu schaffen und
- wie eine ggfs. notwendig werdende erneute Erweiterung der Raumkapazitäten problemlos
ohne großen Aufwand umgesetzt werden könnte.“
Die Verwaltung hält insofern an ihrem ursprünglichen Beschlussvorschlag fest, als die Forderung des Stadtbezirksrats, als spätesten Termin für den Beginn des Ganztagsbetriebs das Schuljahr 2020/2021 vorzusehen, ohnehin bereits Inhalt der Planung ist (s. dazu Ursprungsvorlage, 3. Seite, erster Absatz). Die mobilen Schulräume werden dann schrittweise abgebaut.
Die Größe des Flächenbedarfs für die Schulhoffläche und einen ggf. notwendigen Ausgleich durch eine südliche Erweiterung des Schulgeländes wird im Rahmen der weiteren Planungen geprüft.
Hinsichtlich der Prüfung der Möglichkeiten einer ggf. erneut notwendig werdenden baulichen Erweiterung der Raumkapazitäten geht die Verwaltung auf der Basis der aktuellen Daten davon aus, dass sich die Grundschule in den nächsten Jahren sukzessive dreizügig entwickeln wird und damit die nach der Erweiterung geschaffenen baulichen Gegebenheiten ausreichen.
In Abhängigkeit von einer Realisierung der Bauabschnitte 4 – 6 des Baugebietes Lammer Busch Ost könnte sich ein höherer Raumbedarf ergeben. Da derzeit die Realisierung dieser Bauabschnitte jedoch nicht weiterverfolgt wird, ist ein dauerhafter höherer Raumbedarf aktuell nicht erkennbar. Deshalb schlägt die Verwaltung weiter die Realisierung des Raumprogramms aus der Ursprungsvorlage vor. Im Rahmen der Umsetzung des jetzt vorgeschlagenen Raumprogramms wird geprüft, ob bei einem später doch eintretenden zusätzlichen Raumbedarf eine Erweiterung der Raumkapazitäten ohne großen Aufwand möglich ist.
Über die Prüfungsergebnisse wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten.
