Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05335-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Möglichkeiten eines Zuwendungscontrollings
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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14.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.09.2017 (Nr. 17-05335) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. und 2.:
Das bei der Stadt Hannover praktizierte Konzept eines Zuwendungs-Controllings ist bei der Stadt Braunschweig bisher nicht bekannt. Insoweit könnte die Frage, ob es auch in Braunschweig anwendbar wäre, erst nach der Einholung und Bewertung entsprechender Informationen beantwortet werden. Dementsprechend ist auch nicht bekannt, welche Vorteile in dem Konzept benannt werden und ob sie seitens der Verwaltung der Stadt Braunschweig bestätigt werden können.
Zu 3.:
Es trifft zu, dass es bei der Stadt Braunschweig kein für alle Stellen, die Zuschüsse gewähren, einheitliches Antragsverfahren gibt. In einem Antwortschreiben vom 1. Aug. 2016 an die damalige Fraktion der Piratenpartei (siehe Anlage) wurde allerdings auch deutlich gemacht, dass im Hinblick auf die konkrete Beantragung von Zuschüssen eine solche Vereinheitlichung nicht für erforderlich gehalten wird. Die Entscheidung über die Zuschussgewährung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den vorgegebenen Kriterien durch die fachlich zuständigen Org.-einheiten oder Ratsgremien.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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