Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05191-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abordnungen von Gymnasiallehrern und anderen Lehrern durch die Landesschulbehörde?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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15.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 18.08.2017 (17-05191) wurde die Nds. Landesschulbehörde (NLSchB), Regionalabteilung Braunschweig, im Rahmen ihrer Zuständigkeit um Stellungnahme gebeten. Das Dezernat 3 ist für die Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen zuständig, das Dezernat 2 für alle anderen allgemein bildenden Schulen. Die NLSchB antwortete wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
„Dezernat 2
In der Stadt Braunschweig sind insgesamt 16 dezernatsinterne Abordnungen für das Dezernat 2 zu verzeichnen. Der Umfang der Abordnungen beträgt insgesamt 134,5 Stunden. Ausschließlich 5 der 16 Abordnungen sind schulformübergreifend. 10 Abordnungen sind bereits Mitte Juni 2017 verfügt worden und dementsprechend weit vor Schuljahresbeginn kommuniziert.
5 von 16 Abordnungen wurden für ein halbes Schuljahr ausgesprochen.
Dezernat 3
Es wurden 10 Lehrkräfte im Umfang von 60 Stunden von Schulen des Dezernats 3 innerhalb der Stadt Braunschweig an Grundschulen abgeordnet.
Sieben Lehrkräfte sind ganzjährig, drei Lehrkräfte halbjährig abgeordnet.
Zu der Frage wie viele Stunden den Schulen „fehlgeplant, kurzfristig und chaotisch“ verloren gehen, können wir nur mitteilen, dass die verfügten Abordnungen geplant mit dem Ziel einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung aller Schulen und der Sicherung der Verlässlichkeit der Grundschulen erfolgten. Die Umsetzung der Abordnungen erfolgte im engen vertrauensvollen Dialog mit den Schulen.“
Zu Frage 3:
„Zu der Frage, wie viele Lehrer Braunschweigs Schulen „fehlen“ kann keine Aussage getroffen werden, da die Bezugsgröße fehlt. Falls auf die statistischen Daten der Erhebung zu Stichtag 17.8.17 abgezielt sein sollte, können wir mitteilen, dass diese noch nicht abschließend durch das Kultusministerium geprüft wurde.“
