Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03704-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Frage der CDU-Fraktion vom 19.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die vom Stadtbezirksrat angesprochene Beschilderung (eingeschränktes Haltverbot mit Zusatzzeichen „Einsatzfahrzeuge frei“) befindet sich beispielsweise im Bereich der Feuerwehrhäuser in Waggum und Timmerlah. Sie erlaubt das Parken von Einsatzfahrzeugen im eingeschränkten Haltverbot. Einsatzfahrzeuge sind speziell ausgerüstete Fahrzeuge der Feuerwehren, die deren Aufgabenerfüllung im Einsatzfall dienen, nicht jedoch die privaten Kraftfahrzeuge der Dienstkräfte, die im Einsatzfall zum Feuerwehrhaus eilen und möglichst in der Nähe ihre Fahrzeuge abstellen.

 

Diese Beschilderung kann bei Bedarf selbstverständlich auch im Bereich des Feuerwehrhauses Bienrode aufgestellt werden. Sie berechtigt aber nur zum Abstellen von Einsatzfahrzeugen.
 

 

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