Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03704-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Markierung der Parkplätze vor dem Feuerwehrhaus in Bienrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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20.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Frage der CDU-Fraktion vom 19.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Die vom Stadtbezirksrat angesprochene Beschilderung (eingeschränktes Haltverbot mit Zusatzzeichen „Einsatzfahrzeuge frei“) befindet sich beispielsweise im Bereich der Feuerwehrhäuser in Waggum und Timmerlah. Sie erlaubt das Parken von Einsatzfahrzeugen im eingeschränkten Haltverbot. Einsatzfahrzeuge sind speziell ausgerüstete Fahrzeuge der Feuerwehren, die deren Aufgabenerfüllung im Einsatzfall dienen, nicht jedoch die privaten Kraftfahrzeuge der Dienstkräfte, die im Einsatzfall zum Feuerwehrhaus eilen und möglichst in der Nähe ihre Fahrzeuge abstellen.
Diese Beschilderung kann bei Bedarf selbstverständlich auch im Bereich des Feuerwehrhauses Bienrode aufgestellt werden. Sie berechtigt aber nur zum Abstellen von Einsatzfahrzeugen.
