Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05343-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Messung von Luftschadstoffen im Stadtbezirk Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- i. A. Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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27.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage (17-05343) der Gruppe PARTEI/PIRATEN im Stadtbezirksrat 131 vom 2.9.2017 bzgl. der Messung von Luftschadstoffen im Stadtbezirk Innenstadt wird wie folgt Stellung genommen.
Die Messung von Luftschadstoffkonzentrationen unterliegt gesetzlichen und normativen Regelungen. Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
(39. BImSchV) regelt nicht nur die zulässigen Grenzwerte für Luftschadstoffe, sondern auch wo und wie diese zu messen sind. Hierzu werden u. a. in der Anlage 3 Buchstabe C der
39. BImSchV eine Messhöhe zwischen 1,5 und 4 m sowie in der Anlage 6 Buchstabe A auch die schadstoffspezifischen Messverfahren, sog. Referenzmessmethoden nach DIN EN, verbindlich vorgeschrieben.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage wie folgt.
Zu 1.:
Mit der Verkehrsmessstation am Altewiekring 24 werden in unterschiedlichen Höhen (z. B. NO2 in 1,6 m Höhe über Grund) im o. g. Messhöhenbereich die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOx), Feinstaub (PM10 u. PM2,5), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol gemessen.
Geogr. Koordinaten (UTM/ETRS89):
Ostwert in m: 32605127
Nordwert in m: 5791823
Höhe über NN in Metern: 81
Mit dem Passivsammler am Bohlweg 30 wird in ca. 3 m Höhe der Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) ermittelt.
Geogr. Koordinaten (UTM/ETRS89):
Ostwert in m: 32604153
Nordwert in m: 5791568
Höhe über NN in Metern: 70
Zu 2.:
Die Zuständigkeit zur Überwachung der Luftqualität in Niedersachsen liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim. Die Messdaten werden über das Internet, die Smartphone-App, die Videotexttafel des NDR oder bei direkter Anfrage beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) zur Verfügung gestellt.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/luft/luen/aktuelle_messwerte/
Die kostenlose Smartphone-App „Luftqualität in Niedersachsen“ ist in den entsprechenden App-Stores erhältlich. Die Links zu den App-Stores sind auf der oben genannten Internetseite unter dem Menüpunkt <Smartphone-App zur Luftqualität> abrufbar.
Veröffentlichung von aktuellen 1-Stunden-Mittelwerten für Stickstoffdioxid sowie von Feinstaub-Tagesmittelwerten des Vortages sind auf der Videotextseite 675 des NDR abrufbar.
Über das Messwertarchiv hinausgehende Datenanfragen können an das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim per E-Mail luen@gaa-hi.niedersachsen.de gerichtet werden.
Weitere Informationen inklusive dem Link zum o. g. LÜN können auch über die städtische Internetseite
http://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/luft/luftueberwachungssystem_nds_luen.html
abgerufen werden.
