Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05415-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellung der öffentlichen Äußerungen zu den zukünftigen Lagerflächen der Firma Eckert & Ziegler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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26.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur angesprochenen Thematik der Lagerflächen für radioaktive Stoffe wird auf die Mitteilungen an den Planungs- und Umweltausschuss vom 07. Juni 2017 (DS 17-04745) und vom 09. August 2017 (DS 17-04963) verwiesen. Demnach stellt sich der Sachverhalt hinsichtlich der Lagerflächen zusammenfassend wie folgt dar:
- Am 18. Juli 2017 hat das Unternehmen seine Bereitschaft erklärt, die ursprünglich für die Halle vorgesehene Nutzung auf die alleinige und vorübergehende Lagerung schwach radioaktiver Abfälle zu beschränken. Die Konditionierung der Abfälle soll entgegen der ursprünglichen Absicht nicht mehr erfolgen. Dies ist zwischenzeitlich vollzogen und die Vollstreckungsklage zurückgezogen (Schreiben vom 21. August 2017).
- Das Containerlager im Freien soll befristet genehmigt werden. Die Befristung soll in Abhängigkeit von der Errichtung der neuen Lagerhalle enden. Die Firma Eckert & Ziegler hat deutlich gemacht, dass aus betriebslogistischen Gründen für Teilflächen auch eine dauerhafte Genehmigung benötigt wird. Diese Flächen dienen vor allem der notwendigen Flexibilität bei den Be- und Entladevorgängen. Hierüber ist, wie bereits in der Mitteilung aus August mitgeteilt, zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Firma Eckert & Ziegler einen Anspruch auf eine unbefristete Genehmigung von Lagerflächen auf der Freifläche hat. Die Firma Eckert & Ziegler hat sich trotzdem mit einer Befristung einverstanden erklärt.
Einzelne Sätze aus einem etwas längeren Interview ohne den Gesamtzusammenhang zu zitieren, hält die Verwaltung nicht für sachgerecht.
Die Aussage im Interview des NDR bezieht sich auf eine Frage des Redakteurs zur Genehmigung des Lagers auf den Freiflächen. Die Aussage, dass sich die Lagerflächen nicht verändern, bezieht sich auf die Befristung, gemäß der die Lagerflächen in den Freiflächen spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme der Halle wieder entfallen.
Selbstverständlich richtet sich die zukünftige Zulässigkeit von Lagerflächen nach den Festsetzungen des neuen Bebauungsplans, dessen Aufstellungsbeschluss noch dieses Jahr von den zuständigen Gremien gefasst werden soll. Die Verwaltung hat zu keinem Zeitpunkt den Eindruck erweckt, alle Details wären bereits geklärt. Die oben genannten Regelungen werden Grundlage für die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans. Es können aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle künftigen Fragestellungen des Bauleitplans vorweg-genommen werden.
Des Weiteren hat das Unternehmen im Schreiben vom 11. September 2017 zugesichert, dass die im Niedersächsischen Zwischenlager Leese gelagerten und zur Endlagerung vorgesehenen Abfälle nicht in Braunschweig gelagert werden sollen.
